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Insolvenz - Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen
Insolvenz bedeutet, dass die Firma ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wodurch die Zahlungsfähigkeit droht oder schon im Falle einer Überschuldung eingetreten ist. Je nachdem, wie früh sich ein Unternehmen dazu entscheidet - oder die Gläubiger - das Insolvenzverfahren einzuleiten, muss die Insolvenz nicht zwangsläufig auch das Aus bedeuten.
Insolvenz - Großes Thema der Wirtschaftskrise
Insolvenzen gehören mittlerweile fast schon zur Tagesordnung. Immer wieder ist von großen und kleinen Unternehmen zu lesen, die Insolvenz angemeldet haben. Die Deutsche Ausgleichsbank geht davon aus, dass bei rechtzeitigem Handeln die meisten Unternehmen saniert werden können. Geregelt wird das Verfahren über die Insolvenzordnung. Diese Insolvenzordnung sorgt dafür, dass jeder Gläubiger gleich behandelt wird und nicht das Prinzip des Ersten gilt. Dazu werden nicht einzelne Teile des Vermögens, sondern das Gesamtvermögen herangezogen, aus dem später dann die Gläubiger befriedigt werden können.
Schwierigkeiten in der Insolvenz
Ist das Vermögen zu gering und deckt nicht einmal die Kosten, die das Insolvenzverfahren mit sich bringt, unter anderem für den Insolvenzverwalter, kann das Verfahren abgewiesen werden. In dem Fall muss jeder Gläubiger für sich die Zwangsvollstreckung einleiten. Ein zweites Anliegen der Insolvenzordnung ist es, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich nach sechs Jahren, der Zeit des Wohlverhaltens, von den Schulden zu befreien.
Firmen, denen die Insolvenz droht, wird von allen Seiten geraten, sich schnellstmöglich über die in dem Fall geltenden Pflichten und Rechte zu informieren. In der Regel führt dann kein Weg an einem Insolvenzverwalter oder Insolvenzberater vorbei. Den Insolvenzantrag kann dann der Schuldner selbst oder aber einer der Gläubiger einreichen. Ansprechpartner ist das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht. Hier erfolgt die Prüfung, ob ausreichend Unternehmenswerte vorhanden sind, um die Kosten für die Eröffnung und das eigentliche Verfahren begleichen zu können. Ist dies der Fall, wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
Die Aufgabe des Insolvenverwalters besteht darin, einen Bericht anzufertigen, der nach drei Monaten vorgelegt werden muss. Der Insolvenzverwalter ist bei seiner Arbeit dem Insolvenzgericht unterstellt. Seine Vergütung ist abhängig von der verwertbaren Masse und der Zahl der Gläubiger. Die Gläubigerversammlung, entscheidet schließlich nach Vorlage des Berichts, ob eine Sanierung des Unternehmens in Frage kommt oder ob es aufgelöst werden soll. Im Falle der Sanierung muss nach dem Insolvenzplan vorgegangen werden.
Tipps eine Insolvenz zu vermeiden
Um eine Insolvenz grundsätzlich zu vermeiden, gibt es viele Möglichkeiten, die sich unter anderem auf das Ausgaben- und Einnahmenmanagement beziehen. Gerade für kleinere Betriebe gilt es beispielsweise das Mahnwesen intensiver zu betreiben und Lieferungen möglichst nur bei Nachname oder Lastschrift zu verschicken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die teuer gekauften Anlagen besser auszulasten und stets auf Qualität zu setzen, statt nacharbeiten zu müssen. Das sind allerdings nur einige der Ratschläge, die etwa von der Regierung gegeben werden, um finanzielle Sorgen gleich zu umgehen.