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07.03.09
Der Kassenfreibetrag ist seit Anfang 2006 auf 5.001 Euro gesunken

Versicherung // 15:53

Jedes Kind hat nur noch einen Kassenfreibetrag von 5.001 Euro, d.h. ein Kind darf nicht mehr als diesen Betrag verdienen, sonst ist dieser nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Eltern mitversichert. Ein Kind wird nach der neuen Regelung nur familienversichert, wenn es monatlich nicht mehr als 350? Einnahmen hat. Sobald dieser Betrag überschritten ist, muss für das Kind eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

Die Freigrenze der Krankenkassen beträgt mit den 350 Euro 4200 Euro im Jahr. Hinzu kommt der Sparerfreibetrag in der Höhe von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Alles zusammen gezählt ergibt das den Betrag 5001 Euro.


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