Ein Darlehen vom Arbeitgeber ist oft unkomplizierter und günstiger zu haben als ein Kredit bei der eigenen Hausbank. Gerade größere Unternehmen sind häufig dazu geneigt, ein Mitarbeiterdarlehen zu vergeben. Schließlich stärkt das die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und bietet beiden Seiten Vorteile. Es kann allerdings vorkommen, dass der Kredit versteuert werden muss. Das ist dann der Fall, wenn die Zinsen für das Arbeitgeberdarlehen deutlich unter dem Marktniveau liegen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeberdarlehen sind oft zinsgünstiger als Bankkredite.
- Überschreiten die Zinsvorteile bestimmte Grenzen, sind sie lohnsteuerpflichtig.
- Die Rückzahlungsmodalitäten im Falle einer Kündigung müssen klar geregelt sein.
Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?
Von einem Arbeitgeberdarlehen ist die Rede, wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Kredit gewährt. Im Vergleich zu einem marktüblichen Bankkredit sind die Zinssätze oft günstiger. Außerdem sind weitere Vorteile damit verknüpft. Der Begriff Arbeitgeberdarlehen wird auch als Mitarbeiterdarlehen, Arbeitgeberkredit, Arbeitnehmerkredit sowie Mitarbeiterkredit bezeichnet.
Was ist ein Organkredit?
Ein Organkredit ist ein spezielles Mitarbeiterdarlehen. Es besteht in zwei Varianten.
- Beim Kreditgeber handelt es sich um eine Aktiengesellschaft (AG). Kreditnehmer sind leitende Angestellte, Prokuristen, Vorstandsmitglieder sowie deren direkte Angehörige. Wird zwischen einer AG und einem der genannten Kreditnehmer ein Mitarbeiterkredit vereinbart, so wird dieser als Organkredit bezeichnet.
- Der Kreditgeber ist ein Kredit oder Finanzdienstleistungsinstitut. Kreditnehmer sind Mitglieder des Aufsichtsorgans, Prokuristen sowie deren direkte Angehörige oder ein Unternehmen, das finanziell oder personell mit dem Kreditgeber verflochten ist. An die Kreditvergabe ist in der Regel der einstimmige Beschluss der Geschäftsleitung und die mehrheitliche Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Organkredite können in Einzelfällen nach oben gedeckelt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen entscheidet darüber.
Welche Vorteile hat ein Arbeitgeberdarlehen für das Unternehmen?
Aus Sicht des Arbeitgebers sind mit der Vergabe eines Mitarbeiterkredits einige Vorteile verbunden.
- Viele Firmen nutzen ein Arbeitgeberdarlehen, um einen Arbeitnehmer enger an den Betrieb zu binden. Wer Schulden beim Chef hat, kündigt nicht leichtfertig.
- Die Vergabe eines Kredits an Mitarbeiter vermittelt eine besondere Wertschätzung. Das stärkt das Vertrauen in das Arbeitsverhältnis.
- Die Vergabe eines Kredits nutzen manche Unternehmen als Alternative zu einer Lohnerhöhung. Damit fallen die Lohnnebenkosten weg. Das spart Steuern und Abgaben.
Welche Vorteile hat der Kredit vom Arbeitgeber für den Mitarbeiter?
Die Vorteile für Mitarbeiter schlagen sich in den folgenden Aspekten nieder:
- Der Mitarbeiterkredit wird recht unbürokratisch vergeben.
- Der Arbeitgeber vertraut dem Arbeitnehmer. Das bedeutet auch, dass der Arbeitsplatz bis auf Weiteres sicher ist.
- Arbeitgeber verlangen im Vergleich zu Kreditinstituten deutlich weniger Absicherungen. Oft reicht das Gehalt als Sicherheit.
- Auch kommen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in punkto Zinssatz entgegen. Dieser liegt oft unterhalb des marktüblichen Zinssatzes.
Arbeitgeberdarlehen und Zinsen: Welche steuerrechtlichen Bedingungen gibt es?
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Mitarbeiterkredit gewährt, hat der Fiskus präzise Regelungen festgelegt. Grund ist, dass bei einem zinsgünstigen Darlehen an einen Arbeitnehmer der Verdacht entstehen kann, dass es sich um einen geldwerten Vorteil handelt, der an der Lohnsteuer vorbeigeführt werden soll. Deshalb ist der gewährte Zinsvorteil, der sich aus der Differenz zwischen dem Marktzins und den gewährten Zinsen ergibt, nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu versteuern. In der Praxis heißt das, dass der Differenzbetrag auf der Lohnabrechnung erscheint und mit dem Lohnsteuersatz belastet wird.
Steuerliche Freigrenze für geldwerte Vorteile
Das Einkommensteuergesetz regelt in § 8 steuerliche Freigrenzen zu geldwerten Vorteilen. Der Begriff Freigrenze beinhaltet die Konsequenz, dass bei Überschreiten der komplette Betrag steuerpflichtig wird. Eine wichtige Grenze liegt bei 44 Euro monatlich. Liegt der Zinsvorteil über 44 Euro im Monat, zum Beispiel bei 45 Euro, dann sind die kompletten 45 Euro steuerpflichtig. Liegt der geldwerte Vorteil nur bei 43 Euro, bleibt der komplette Betrag unberücksichtigt.
Kleine Darlehensbeträge unter 2.600 Euro sind von der Regelung ausgenommen
Ob die Versteuerung des geldwerten Vorteils überhaupt vorgenommen werden muss, hängt von der Höhe der Darlehenssumme. Das Bundesfinanzministerium beziffert die allgemeine Freigrenze auf 2.600 Euro. Diese Freigrenze meint nicht die Höhe des gesamten Arbeitgeberdarlehens, sondern die Höhe der Restschuld eines Darlehens. Das bedeutet, dass der geldwerte Zinsvorteil aus einem Arbeitgeberdarlehen, welches insgesamt mit 5.000 Euro zu beziffern ist, ab einem Restschuldbetrag von 2599,99 Euro nicht mehr versteuert werden muss. Liegt das Gesamtdarlehen ohnehin unterhalb der Freigrenze, sind generell keine Beträge als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig.
Wie wird der geldwerte Vorteil der Zinsen ermittelt?
Wie bereits erwähnt, wird das Einkommensteuergesetz herangezogen. Grundsätzlich wird der marktübliche Effektivzinssatz zugrunde gelegt. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den jeweils aktuellen Wert auf ihrer Website. Arbeitnehmer können auch bei ihrer Hausbank nachfragen. Es gilt immer der Wert des marktüblichen Effektivzinssatzes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. Ausnahmen davon bestehen bei Darlehen mit einem variablen Zinssatz.
Die Differenz zwischen marktüblichen Effektivzinssatzes und dem Zinssatz, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewährt, stellt den steuerpflichtigen Zinsvorteil dar.
Wie wirkt sich ein zinsloses Arbeitgeberdarlehen aus?
Verzichtet der Arbeitgeber auf eine Verzinsung des Darlehens, sehen die Finanzbehörden das kritisch. Es kann passieren, dass sie das hingegebene Darlehen als Arbeitslohn betrachten und den Betrag dem Arbeitslohn zuschlagen und versteuern.
Der Chef verzichtet auf die Rückzahlung: Ist das problematisch?
Ja, der Verzicht auf Darlehensrückzahlung ist aus lohnsteuerlicher Sicht problematisch. In diesem Fall wird das Darlehen wie Arbeitslohn betrachtet und ist komplett lohnsteuerpflichtig. Außerdem fallen Beiträge zur Sozialversicherung an.
Voraussetzungen für ein Mitarbeiterdarlehen
An die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehen sind bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese variieren von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. So können zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die berufliche Qualifikation, die Höhe des vereinbarten Gehalts oder auch die persönliche Situation eines Arbeitnehmers eine Rolle spielen.
Gleiches Recht für jeden Arbeitnehmer
Aus arbeitsrechtlicher Sicht müssen alle Arbeitnehmer eines Unternehmens gleich behandelt werden. Das regelt der Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch die Vergabe von Mitarbeiterkrediten umfasst. Teilzeitbeschäftigte oder Mitarbeiter mit befristeten Verträgen müssen nach den Buchstaben des Gesetzes dieselben Darlehensbedingungen bekommen, wie Vollzeitkräfte.
Dennoch ist kein Unternehmer verpflichtet, allen Mitarbeitern einen Kredit zu gewähren. Interne Regelungen können dafür sorgen, dass nur ein bestimmter Personenkreis infrage kommt. Typische Ausschlusskriterien sind zum Beispiel wirksame Lohnpfändungen bei Mitarbeitern oder die Auflage einer Mindestzugehörigkeit zum Betrieb.
Grundsätzlich gibt es bestimmte steuerrechtliche Regeln, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterworfen sind. Ein Mitarbeiterdarlehen muss einige Mindestkriterien erfüllen. Im Darlehensvertrag müssen mindestens Angaben zu den folgenden Punkten vereinbart werden.
- Laufzeit
- Zinssatz
- Tilgung
- Sicherheiten
- Rückzahlung
- Konsequenzen beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus der Firma
Ist ein Arbeitgeberdarlehen zweckgebunden?
Prinzipiell müssen keine Zweckbindungen im Vertrag vereinbart werden, doch es kommt häufig vor. Typische Zwecke sind
- Immobilienerwerb
- Fortbildungsmaßnahmen
- Autokauf
Es gibt allerdings einen Ausschluss bezüglich der Zweckbindung. Die Gewerbeordnung untersagt es einem Arbeitgeber, Kredite an Mitarbeiter zu vergeben, deren Zweck der Erwerb firmeneigener Erzeugnisse und Produkte ist. Geht es allerdings bei der Kreditvergabe darum, dass Mitarbeiter mit dem Geld Firmenaktien oder Beteiligung an der Arbeitgeberfirma erwerben sollen, dann ist diese Zweckbindung gestattet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeiter umfassend über die Risiken aufzuklären, die mit dem Kauf von Firmenanteilen bzw. Beteiligungen in Zusammenhang stehen.
Arbeitgeberdarlehen: Vereinbarungen zur Rückzahlung
Bei einem Arbeitgeberdarlehen ist die direkte Einbehaltung von Lohn in Höhe der Tilgungsraten üblich. Wichtig: Bei dieser Regelung ist die Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen. Die Pfändungsfreigrenze geht aus der Pfändungstabelle hervor, die in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren angepasst wird. Zum 1.7.2017 wurde der Grundfreibetrag auf 8.820 Euro angehoben. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Juli 2019.
Allerdings ist die Rückzahlung per Lohnabzug nicht zwingend. Es können auch davon abweichende Regelungen getroffen werden.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Für den Fall, dass ein Mitarbeiter kündigt, kommt es auf die vereinbarten Rückzahlungsbedingungen an. Folgende Vereinbarungen sind gängig:
- Verrechnung des Darlehens mit ausstehenden Gehaltszahlungen. Die Pfändungsfreigrenze ist zu beachten.
- Fortführung des Darlehens bis zur endgültigen Tilgung.
Eine sofortige Fälligstellung eines Darlehens nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig. Das würde aus Sicht des Gesetzgebers die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig erschweren. Schließlich ist das Darlehen unabhängig von der Arbeitsleistung gewährt worden und steht in keinem direkten rechtlichen Zusammenhang. Deshalb darf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Grund sein, ein Darlehen sofort fällig zu stellen. Arbeitgeber, die eine solche Regelung vereinbaren wollen, verstoßen gegen geltendes Recht.
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Darlehen mit gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten. Handelt es sich um einen geringen Betrag bis 200 Euro, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Nach Ablauf der Frist ist der Restbetrag vollständig zurückzuzahlen.
Tipp
Durch die Aufnahme eines neuen Kredits kann das Arbeitgeberdarlehens abgelöst werden.
Alternativen zum Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen ist zwar oft günstig, muss aber nicht immer die beste Option sein. Deshalb ist es wichtig sich über die Alternativen zu informieren. Als Faustregel gilt:
Liegt der vorgeschlagenen Effektivzinssatz eines Mitarbeiterdarlehens unter dem marktüblichen Zinssatz, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Arbeitgeberdarlehen die günstigste Variante sein.
Dennoch, in jedem Fall sollten Verbraucher einen qualifizierten Kreditvergleich vornehmen. Nur auf diesem Weg lässt sich ermitteln, ob das Arbeitgeberdarlehen zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich die beste Wahl ist. Auch für diejenigen, die ein Arbeitgeberdarlehen vorzeitig zurückzahlen wollen oder müssen ist die Aufnahme eines neuen Kredits eine Option. Als Alternative kommen in Abhängigkeit vom gewünschten Verwendungszweck und der Darlehenssumme verschiedene Kredite infrage.
- Wunschkredit bzw. Ratenkredit zur freien Verwendung
- Neuwagenkredit
- Gebrauchtwagenkredit
- Urlaubskredit
- Umschuldungskredit
- Umzugskredit
- Bildungskredit
- Kleinkredit
- Privatkredit
- Sofortkredit
- Modernisierungskredit
- Renovierungskredit
- Immobilienkredit
Fazit: Mitarbeiterkredite haben Vorteile für beide Seiten, wenn die Konditionen stimmen
Weniger Sicherheiten, schnelle Kreditvergabe, unkomplizierte Rückzahlung – das alles spricht aus Arbeitnehmersicht für den Mitarbeiterkredit. Solange die Konditionen stimmen, ist das auch zutreffend. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von der Kreditvergabe an die Beschäftigten, denn sie können damit qualifizierte Fachkräfte binden und gleichzeitig Steuern und Abgaben sparen.
Allerdings sollten Arbeitnehmer sachlich den Kreditmarkt prüfen und sich Angebote von anderen Kreditgebern zum Vergleich einholen. Ist der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens tatsächlich niedriger als bei den Banken? Gerade bei hohen Kreditsummen machen sich bereits geringe Zinsdifferenzen deutlich bemerkbar.
Kreditnehmer sollten aber nicht nur den Zinssatz betrachten, wenn sie die Kreditangebote miteinander vergleichen. Beispielsweise spielt ein SCHUFA-Eintrag bei einem Arbeitgeberdarlehen nicht unbedingt eine Rolle. Während Kreditinstitute automatisch eine Abfrage bei der Schufa starten, verzichten Arbeitgeber oft darauf.
Bei langfristigen Krediten stehen weitere Aspekte im Fokus. Ein Arbeitgeber reagiert bei Zahlungsschwierigkeiten in den meisten Fällen vermutlich weniger konsequent als ein Kreditinstitut. Letztlich entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen seiner persönlichen Toleranzgrenze darüber, wie er mit den Zahlungsschwierigkeiten eines kreditnehmenden Mitarbeiters umgeht. Auch ist eine Bitte um Tilgungsaussetzung mit dem Arbeitgeber leichter zu besprechen, weil eine persönliche Basis besteht. Arbeitgeber sind eher geneigt, ihrem Mitarbeiter entgegenzukommen und tun es oft auch entgegen der getroffenen Regelungen in einem Kreditvertrag.