Gleiche Bildungschancen für alle – ist eines der Ziele der Bundesregierung. Deshalb gibt es das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und es ist für unterschiedliche Empfängergruppen jeweils individuell gestaltet. Zum Beispiel werden Schüler in finanzieller Hinsicht anders behandelt als Studenten, die ihren Master machen. Für spezielle Gruppen gelten spezielle Voraussetzungen, auch, was die Rückzahlung angeht. Die Modalitäten richten sich in erster Linie nach den in der Rückzahlungsphase herrschenden Lebensumständen. Welche Aspekte die Rückzahlung beeinflussen und was zu beachten ist, klärt dieser Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schuldenerlass von 50,5 Prozent sind maximal bei vorzeitiger Rückzahlung möglich.
- Es sind maximal 10.000 Euro zurück zu zahlen.
- Schüler-BaföG ist praktisch ein Vollzuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Müssen BAföG-Empfänger das Geld zurückzahlen?
Ja, fast jeder, der BAföG bezieht, muss für die Rückzahlung sorgen. Studierende und Auszubildende müssen BAföG grundsätzlich zurückzahlen, erhalten bei vorzeitiger Rückzahlung aber auf Antrag einen Teilerlass. Nur Schüler erhalten eine nicht rückzahlbaren Zuschuss in vollem Umfang. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung bezüglich der Rückzahlung für Geringverdiener.
Studenten BAföG: Voraussetzungen und Besonderheiten
Studierende müssen einige Anforderungen erfüllen, um einen Antrag auf BAföG mit Erfolg zu stellen.
- Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein.
- Haben sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, müssen sie zum einen nachweislich eine Bleibeperspektive haben – also nicht von der Ausweisung bedroht sein – und gesellschaftlich integriert sein. Akzeptiert werden ausländische Antragsteller mit Daueraufenthaltsrecht oder einer Niederlassungserlaubnis. Es ist ratsam, in diesem Punkt Kontakt mit der BAföG-Stelle aufzunehmen, weil das deutsche Gesetz in diesem Punkt recht vielschichtig ist.
- Antragsteller müssen anhand ihrer Leistung zeigen, dass sie den geplanten Abschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen. Zu Beginn des Studiums reicht dabei die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule.
- Mit Beginn des dritten Studienjahres, also zum fünften Semester, müssen Studenten konkrete Leistungsnachweise einreichen. Falls eine Zwischenprüfung ansteht, die vor dem dritten Studienjahr stattfindet, ist über die erfolgreiche Teilnahme eine Bescheinigung zu erbringen.
- Vom Grundsatz her müssen Antragsteller jünger als 30 Jahre sein, Ausnahme stellt das Masterstudium dar. Hier erlaubt der Gesetzgeber ein maximales Alter von 35 Jahren bei Antragstellung. Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen, die interessierte auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Kategorie BAföG nachlesen können.
Wie hoch ist die Maximalförderung für Studenten?
Der BaföG-Höchstsatz für Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen liegt bei 735 Euro im Monat.
Gibt es beim BAföG einen Schuldenerlass?
Ja. Der Staat hat eine maximale Rückzahlungssumme in Höhe von 10.000 Euro per Gesetz festgelegt. Bezogen auf das gewährte Darlehen profitieren BAföG-Empfänger zudem auf Antrag von einem Schuldenerlass zwischen 8 und 50,5 Prozent. Die Höhe des Schuldenerlasse richtet sich nach dem Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung.
Zudem ist das BAföG-Darlehen zinslos. Das bedeutet, BAföG-Empfänger müssen nur den tatsächlich erhaltenen Betrag unter Berücksichtigung der Deckelung auf 10.000 Euro zurückbezahlen. Kreditkosten für das staatliche Darlehen fallen somit nicht an.
Gibt es beim BAföG einen Vollzuschuss für Studierende?
Einen regelrechten Vollzuschuss gibt es beim BAföG für Studenten nicht. Allerdings können sich Absolventen von der Rückzahlungsverpflichtung vorübergehend freistellen lassen.
Wie funktioniert die vorübergehende Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung?
Verfügen ehemalige BAföG-Empfänger lediglich über ein geringes Einkommen, können sie beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag einreichen. Dabei gilt seit dem 1. August 2016 ein Freibetrag von 1.145 Euro. Dieser ermittelt sich nach einer speziellen Rechnung, die unter anderem die tatsächlich geleisteten Steuerzahlungen sowie Pauschalaufwendungen für die Sozialversicherung berücksichtigen. Kindergeld bleibt bei der Berechnung außen vor. Die Freibeträge werden von Zeit zu Zeit angepasst. Deshalb empfiehlt es sich, sich aktuell zu den jeweils geltenden Zahlen zu informieren.
Rückzahlung mit Kind
Falls der ehemalige BAföG Empfänger ein Kind hat, werden auf den Freibetrag von 1145 Euro pro Kind 520 Euro drauf gerechnet. Damit beträgt die Einkommensgrenze 1665 Euro.
Im September 2019 werden die Beträge wieder angepasst. Geplant ist den Freibetrag auf 1225 Euro anzuheben und den zusätzlichen Freibetrag für ein Kind auf 555 Euro.
Vergünstigungen für BAföG-Empfänger
Die Vergünstigungsregelungen laufen mittelfristig aus, denn sie richten sich nur an Absolventen, die bis zum 31.12.2012 einschließlich ihr Studium abgeschlossen haben. Der Antrag ist bzw. war innerhalb eines Monats nach Zugang des Rückzahlungsbescheids zu stellen. Wer zu dem beschriebenen Personenkreis gehört, profitiert von den folgenden staatlichen Vergünstigungen.
- Überdurchschnittlicher Studienerfolg
Gehört ein Antragsteller mit seinem Ergebnis der Abschlussprüfung zu den besten 30 Prozent eines Kalenderjahres, erhält er einen Nachlass von 25 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Studium innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde. Sollte der Abschluss spätestens sechs Monate danach gemacht worden sein, reduziert sich die Vergünstigung auf 20 Prozent. Beim Erreichen des Abschlusses spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer schlagen immerhin noch 15 Prozent Vergünstigung zu Buche.
- Vorzeitiger Studienabschluss
Bei vorzeitigem Studienabschluss sind Vergünstigungen in Höhe von 2.560 Euro (Abschluss vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer) und 1.025 Euro (Abschluss zwei Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer) auf Antrag möglich. Falls es sich aber um ein Studiengang handelt, der aufgrund einer festgesetzten Mindeststudienzeit keine vorzeitige Beendigung zulässt, greift eine Sonderregelung.
- Schüler-BAföG
Hinter dem Stichwort Schüler-BAföG verbirgt sich ein Zuschuss für junge Menschen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben. Damit eröffnet es auch Kindern von sozial schwachen Familien eine faire Chance auf eine gute Ausbildung. Das Schüler BAföG läuft nämlich unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern. Allerdings sind einige Voraussetzungen daran geknüpft:
- Es gilt für Schüler ab der zehnten Klasse nur, wenn sie ausbildungsbedingt außerhalb des Elternhauses untergebracht werden. Beispiel: Die Fachschule liegt nicht in der Nähe des eigenen Wohnortes und der Schüler wohnt nicht im Elternhaus.
- Die Förderung richtet sich nach der Schulform und nach der Lebenssituation: Antragsteller mit einer abgeschlossenen Ausbildung, die einen weiterführenden Schulabschluss, wie zum Beispiel das Fachabitur erwerben wollen, können 418 Euro bekommen, wenn sie im Elternhaus leben. Ist der Antragsteller auswärts untergebracht, beläuft sich die Förderung auf maximal 547 Euro.
- Antragsteller ohne abgeschlossene Ausbildung können 231 Euro erhalten
Meister BAföG: BAföG nach der ersten Berufsausbildung
Das Meister BAföG ist im Prinzip formal der klassische Fall eines (rückzahlbaren) Schüler-BAföG, weil es oft beansprucht wird, nachdem die erste Berufsausbildung absolviert wurde. Eine Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen. Der BAföG Höchstsatz von derzeit 735 Euro lässt sich auch beim Meister-BAföG erreichen. Wie viel Antragsteller es tatsächlich bekommen, hängt von der Lebenssituation ab. Meister BAföG wird auch Aufstiegs-BAföG genannt. Es ist dasselbe Instrument, dass Bachelor-Absolventen und Absolventinnen beanspruchen, wenn sie ihren Master draufsatteln wollen.
Elternunabhängiges BAföG: Unterstützung komplett vom Staat
Damit das BAföG unabhängig vom Verdienst der Eltern fließt, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller besucht ein Abendgymnasium oder ein Kolleg.
- Der Antragsteller ist mit Beginn der Ausbildung 30 Jahre oder älter.
- Der Antragsteller war seit dem 18. Lebensjahr bereits fünf Jahre erwerbstätig und konnte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten.
- Hat der Antragsteller bereits eine mindestens dreijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und war danach mindestens drei Jahre erwerbstätig und konnte seinen Lebensunterhalt allein bestreiten, kann ebenfalls elternunabhängiges BAföG beantragt werden.
Die obenstehenden Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind und deshalb keine Prüfung des Elterneinkommens vorgenommen werden muss.
Wann muss das BAföG zurückgezahlt werden?
Das BAföG muss erst zurückgezahlt werden, wenn die berufliche Einstiegsphase vorbei ist. Dazu werden regelmäßig fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw. bei langen akademischen Ausbildungen fünf Jahre nach dem Ende der vorgesehenen Ausbildungszeit angenommen. Ehemalige BAföG-Bezieher erhalten ungefähr 6 Monate vorher einen Bescheid, in dem der Beginn der Rückzahlungsphase konkret terminiert ist.
BAföG auf einmal zurückzahlen
Wenn das BAföG in einer Summe zurückgezahlt wird, richtet sich die Höhe des Schuldenerlasses danach, wie hoch die gesamte Darlehenssumme ist. Es gibt eine offizielle Nachlasstabelle, die darüber Auskunft gibt. Zudem teilt das BAföG-Amt Antragstellern im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mit, wie hoch der höchstmögliche Schuldenerlass bei sofortiger Zahlung wäre. Der folgende Auszug soll zeigen, mit welchem Nachlass ehemalige BAföG Empfänger rechnen können (Stand August 2018, gültig auch im Juni 2019).
Darlehenssumme in Euro | Zahlbetrag bei kompletter vorzeitiger Rückzahlung in Euro | Erlass in Prozent |
---|---|---|
5.000 | 4.075 | 18,5 |
7.500 | 5.738 | 23,5 |
10.000 | 7.150 | 28,5 |
15.000 | 9.688 | 37,5 |
20.000 | 11.200 | 44 |
24.000 | 11.880 | 50,5 |
Nach telefonischer Auskunft des BAföG-Amtes wird in zwei Stufen geprüft. Zuerst wird der tatsächliche Schuldenerlass geprüft. Liegt die Restsumme danach immer noch über dem Deckelbetrag von 10.000 Euro, wird die Differenz ebenfalls erlassen.
Wie hoch sind die monatlichen Raten?
Die monatlichen Raten belaufen sich auf 105 Euro für alle BAföG-Empfänger, die ab dem 1. Januar 1976 Geld vom Staat bezogen haben. Für Betroffene, die vor diesem Stichtag BAföG erhalten haben, beträgt der Mindestrückzahlbetrag 25,56 Euro. Der Betrag wird sich im September 2019 ändern und dann auf 130 Euro pro Monat bzw. 390 Euro pro Quartal ansteigen.
Gibt es eine Verjährung für die Darlehensschuld?
Ja, es gibt Verjährungsfristen. Für ehemalige BAföG Empfänger, die ab September 2019 ihre Schulden zurückzahlen, gilt ein Restschuldenerlass nach spätestens 20 Jahren. Die Voraussetzung ist, dass die Zahlungen bis dahin immer korrekt gelaufen sind bzw. das eventuelle Anträge auf Freistellung ordentlich gestellt wurden. Wer vor diesem Stichtag mit der Rückzahlung beginnen muss, zahlt 30 Jahre lang, bis mögliche Restschulden erlassen werden. Allerdings gibt es eine besondere Regelung: Betroffene, die eigentlich 30 Jahre zurückzahlen müssten, können ab September 2019 bis Februar 2020 auf Antrag ebenfalls von der neuen Regelung profitieren und die Rückzahlungsphase auf 20 Jahre Verkürzen.
Hinzu kommt zukünftig eine weitere neue Regel: BAföG Empfänger müssen maximal 77 Monatsraten in Höhe von 130 Euro bezahlen. Das ergibt knapp 10.000 Euro, der Maximalbetrag bleibt also langfristig gleich.
BAföG Rückzahlung bei Studienabbruch
Für BAföG Empfänger, die ihr Studium abbrechen – sei es aufgrund einer Schwangerschaft, einer Krankheit oder einer grundsätzlichen Umorientierung – entsteht kein Nachteil. Auch für sie gilt, dass die Rückzahlung des gewährten Darlehens fünf Jahre nach Ende der eigentlichen Ausbildungszeit startet. Der Bescheid kommt sechs Monate vor diesem Termin und er beinhaltet die Information, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Ratenzahlung zu leisten ist. Wichtig für Betroffene ist, dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen, falls sie umziehen. Andernfalls macht das Bundesverwaltungsamt später Kosten geltend, die sie aufwenden, um die neue Adresse zu ermitteln.
Lässt sich die BAföG-Rückzahlung bei der Steuer absetzen?
Nein, die Rückzahlung des BAföGs lässt sich nicht steuermindernd geltend machen. Die einzige Möglichkeit, Kosten in der Steuererklärung anzusetzen ist, Verzugszinsen einzutragen. Diese kommen aber erst zustande, wenn ein Zahlungsrückstand eingetreten ist. Die Rückzahlungsraten zur Tilgung des Darlehens sind steuerlich unwirksam.
Schüler erhalten einen Vollzuschuss, für alle anderen sind maximal 10.000 Euro rückzahlbar, Teilschuldenerlass ist möglich
Das Studium oder die Traum-Ausbildung zu finanzieren ist mit elternunabhängigem BAföG inzwischen auch für diejenigen möglich, die aus vergleichsweise schwierigen finanziellen Verhältnissen kommen. Vor hohen Rückzahlungen muss ebenfalls niemand Angst haben. Der Staat verlangt frühestens fünf Jahre nach Ende der Ausbildungszeit moderate Monatsraten.
Damit bei Geringverdienern auch langfristig kein Frust aufkommt im Angesicht der langen Rückzahlungsphase, kommt die Bundesregierung ihnen noch ein Stück weiter entgegen. Zukünftig ist längstens 20 Jahre lang zurückzuzahlen, wobei Stundungen innerhalb dieser Zeit möglich sind. Somit kann es im Einzelfall geschehen, dass nur ein sehr geringer Teil des beanspruchten Darlehens tatsächlich zurückbezahlt werden muss.