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Bonitätsprüfung

Startseite » Ratgeber » Bonitätsprüfung

11. Februar 2019

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Keine Angst vor der Bonitätsprüfung: Hintergründe und Tipps für einen besseren Score

Auskunfteien wie die Schufa erfassen eine ganze Reihe von Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Sie nehmen auch den Wohnort und einige andere persönliche Daten auf und werten diese in Hinblick auf die Bonität aus. Heraus kommt der Scorewert, an dem Banken ablesen können, ob es gut oder weniger gut um die Bonität eines potenziellen Kreditnehmers bestellt ist. Banken nutzen die Auskunfteien, um über Zusage oder Absage einer Kreditanfrage zu entscheiden.

Inhaltsverzeichnis

  • Keine Angst vor der Bonitätsprüfung: Hintergründe und Tipps für einen besseren Score
  • Das Wichtigste im Überblick
  • Wozu dient die Bonitätsprüfung überhaupt?
  • Wann wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt?
    • Berechtigtes Interesse reicht aus, um die Bonität zu prüfen
    • Ausdrückliche Zustimmung zur Bonitätsprüfung durch den Verbraucher
  • Diese Daten fragen Banken über eine Bonitätsprüfung ab
    • Bank fragt Informationen eigenständig vom Verbraucher ab
  • Wer führt die Bonitätsprüfung durch?
  • Wie kann ich meine Bonität verbessern?

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Bonitätsprüfung einer Privatperson ist zwingender Bestandteil einer Kreditvergabe
  • Banken prüfen so die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers
  • Gute Bonität führt zu besseren Kreditkonditionen
  • Kreditnehmer können die Bonität verbessern, indem Kredite und Rechnungen pünktlich bezahlt werden

Wozu dient die Bonitätsprüfung überhaupt?

Führt ein Kreditinstitut eine Bonitätsprüfung durch, will es sich einen Überblick über das Zahlungsverhalten eines Schuldners verschaffen. Mithilfe eines Zahlenwertes, den die Auskunftei zur Verfügung stellt, können Banken die Kreditwürdigkeit eines Kunden einschätzen.

Die Bonitätsprüfung liefert der Bank Informationen darüber, wie hoch das mögliche Ausfallrisiko des Schuldners sein könnte. Ist die Bonität gut, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Kredit über die vereinbarte Laufzeit regelmäßig bedient und vollständig zurückbezahlt wird. Bringt die Bonitätsprüfung einen schlechten Wert zutage, bedeutet das ein erhöhtes Risiko für die Bank bei der Kreditvergabe, weil ein Zahlungsausfall mit größerer Wahrscheinlichkeit eintreten kann.

Wann wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt?

Eine Bonitätsprüfung wird dann durchgeführt, wenn ein Verbraucher mit einer Firma bzw. einer Bank einen Vertrag abschließen möchte, bei dem das Kreditrisiko bei der Firma oder bei der Bank liegt:

  • Will zum Beispiel ein Verbraucher in einem Onlineshop auf Rechnung einkaufen, erhält er die Ware praktisch vor der Zahlung.
  • Der Onlineshop übernimmt somit das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls.
  • Zu diesem Zweck verschafft sich der Onlineshop vorab einen Überblick über die Bonität des Verbrauchers, denn er möchte sich absichern, dass er das Geld auch tatsächlich erhält und ein Zahlungsausfall aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geschehen wird.
  • Kommt der Händler nach Prüfung der Bonität allerdings zu dem Schluss, dass das Zahlungsausfallrisiko zu hoch ist, kann er den Kauf auf Rechnung ablehnen und Vorkasse erbitten.

Tipp

Banken reagieren bei weniger guten Bonitätsauskünften mit Anpassung der Konditionen des Kredits, was sich zum Beispiel in Form von höheren Zinsen oder unflexibleren Zahlungsmodalitäten niederschlägt. Erfüllt die Bonitätsauskunft nicht die bankinternen Mindestanforderungen, lehnen sie die Kreditanfrage ab.

Im Prinzip führen die meisten Unternehmen dann eine Bonitätsprüfung durch, wenn eine Leistung vor der Zahlung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Warenlieferung, eine Dienstleistung oder um einen Kredit handelt.

Berechtigtes Interesse reicht aus, um die Bonität zu prüfen

Sobald ein berechtigtes Interesse von Kreditinstituten oder Firmen besteht, die Bonität eines Verbrauchers zu überprüfen, können Sie eine Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei anfordern. Dieses berechtigte Interesse kommt beispielsweise zustande, wenn ein Verbraucher seinerseits Interesse signalisiert, einen Vertrag abzuschließen – also beispielsweise eine Kreditanfrage stellt.

Ausdrückliche Zustimmung zur Bonitätsprüfung durch den Verbraucher

Eine umfassende und tiefergehende Bonitätsprüfung wird dann durchgeführt, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Einwilligung dazu gibt. In diesem m Zusammenhang wird oft von der sogenannten Schufa-Klausel.

Allerdings ist die Schufa nicht die einzige Auskunftei, es gibt zum Beispiel noch die Creditreform, Bürgel und andere. Ist die Einwilligung einmal erteilt, kann das Kreditinstitut oder das Unternehmen jederzeit während der laufenden Geschäftsbeziehungen erneut Einsicht nehmen.

Diese Daten fragen Banken über eine Bonitätsprüfung ab

Bei einer Bonitätsprüfung fragen Banken zwei Bereiche ab. Zum einen geht es um den Aspekt der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers. Diese Zahlungsfähigkeit lässt sich anhand der Informationen aus einer Auskunftei feststellen. Die Auskunftei stellt für Banken Informationen zum Zahlungsverhalten des Antragstellers zur Verfügung, die sich aus bestehenden und vergangenen Verträgen ergeben.

Im Rahmen einer regulären Schufa-Auskunft stimmen Verbraucher zu, dass die Bank noch wesentlich mehr Informationen erhält. Dazu gehören zum Beispiel tiefergehende Auskünfte über laufende und abgeschlossene Kredite in Verbindung mit dem Zahlungsverhalten, Zahlungsunregelmäßigkeiten und Informationen zu Rechnungen, die über ein Inkassounternehmen eingetrieben wurden oder werden. Auch harte Negativmerkmale, die sich aus Gerichtsdaten ergeben (Haftbefehle, Privatinsolvenzen oder eidesstattliche Versicherungen) werden berücksichtigt. Diese Informationen schlagen sich gebündelt in einem Score nieder.

Im Scoring werden zusammengefasst folgende Daten berücksichtigt:

  • Persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht
  • Zahlungsverhalten und Zahlungserfahrungen (Kredite, Kreditkarten, Dispokredite)
  • Inkassodaten
  • Gerichtsdaten
  • Insolvenzverfahren
  • Bestehende Kredite

Die Auskunfteien stellen mitunter ganz unterschiedliche Bonitätsauskünfte zur Verfügung, die sich an branchenspezifischen Maßgaben orientieren. Die Auskunfteien greifen beispielsweise bei einer Kreditanfrage für eine Pkw-Finanzierung in Höhe von 10.000 Euro auf andere Daten zu, als wenn es um eine Immobilienfinanzierung von mehreren 100.000 Euro geht.

Bank fragt Informationen eigenständig vom Verbraucher ab

Der zweite Teil der Bonitätsprüfung beschäftigt sich mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die spätere Rückzahlung des Kredits. Diese hängt eng mit den persönlichen Verhältnissen zusammen. Informationen zu Einkommen, Vermögen, Sicherheiten, Familienstand/Familienverhältnisse und Konfession sind aber nicht über die Auskunfteien erhältlich, das verbietet das Datenschutzgesetzt. Diese Daten geben Verbraucher der Bank im Rahmen der Antragstellung selbst.

Tipp

Die sogenannte Selbstauskunft ist bei der Beantragung eines Kredits Pflicht. Kreditnehmer müssen hierbei zwangsweise wahrheitsgemäß antworten und die Angaben im Zweifelsfall etwa durch Einkommensnachweise belegen können.

Zusätzlich verlangen die Banken Nachweise zum aktuellen Beschäftigungsverhältnis und mitunter fordern Sie Angaben und Nachweise über die beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen an. Das gilt zum Beispiel für Gründer, die einen Gründerkredit anfragen und der Bank glaubhaft versichern müssen, dass sie dazu geeignet sind, das Unternehmen zum Erfolg zu führen.

Wer führt die Bonitätsprüfung durch?

Banken geben die Bonitätsprüfung bei einer der tätigen Auskunfteien in Auftrag. Dazu gehören unter anderem diese vier bekannten Unternehmen:

  • SCHUFA Holding AG: Die Schufa ist den meisten Verbrauchern ein Begriff. Mehr als 80 Prozent aller Deutschen sind hier verzeichnet. Damit steht sie in der Rangliste der größten Auskunfteien auf Platz 1.
  • Creditrefom e.V.: Die Creditreform arbeitet mit Boniversum zusammen. Beide Unternehmen nennen insgesamt 110 Millionen Datensätze ihr Eigen. Die Creditreform ist nicht nur als Auskunftei tätig, sie arbeitet auch im Inkassogeschäft.
  • Avarto Infoscore: Diese Auskunftei ist Teil der Bertelsmanngruppe. Im Rahmen von Mobilfunkverträgen wird diese Firma oft eingeschaltet, weil sie sich auf den Bereich spezialisiert hat.
  • Bürgel: Zu finden ist Bürgel im Onlinehandel und bei Händlerkrediten. Bürgel verfügt derzeit über rund 40 Millionen Datensätze, halb so viel wie die SCHUFA.

Die Scorings der Auskunfteien orientieren sich an vergleichbaren Maßstäben und Vorgaben. Zwar hat der Gesetzgeber keine konkreten Vorschriften gemacht, wie eine Bonitätsermittlung zu erfolgen hat, doch es gibt zumindest Richtlinien hinsichtlich der Verfahrensweise zu personenbezogenen Daten. Gesetzlich verankert ist das Zugriffsrecht der Betroffenen auf ihre Daten und die Bestimmung zur weiteren Verwendung.

Jeder Auskunftei ermittelt jedoch auf Basis der gesammelten Daten komplett autark ihren Score. Dasselbe gilt auch für Banken, die sich eine Meinung zur Bonität eines Antragstellers bilden. Jedes Kreditinstitut legt andere Kriterien an und gewichtet dieser nach eigenem Ermessen. Ausnahmen gibt es im Bereich der Kredite. Hier greift das Kreditwesengesetz (KWG), welches ganz konkret festlegt, wie die Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen ist.

Wie kann ich meine Bonität verbessern?

Die eigene Bonität können Kreditnehmer nur so verbessern, indem das Zahlungsverhalten und der Umgang mit Konten und Krediten angepasst wird. Wer bislang sorglos das Girokonto überzogen hat und seinen Dispo permanent im Minus hielt, hat viel Verbesserungspotenzial, das es auszuschöpfen gilt. Im Prinzip lässt sich die Bonität nur verbessern, wenn

  • Rechnungen pünktlich bezahlt werden und
  • Raten pünktlich bedient werden.

Zudem sollten Verbraucher ihre Daten bei den Auskunfteien regelmäßig einsehen und überprüfen. Es kommt nämlich vor, dass die Auskunftei Fehler macht und dadurch einen Score ermittelt, der schwächer ausfällt als dies in der Realität der Fall wäre. Gleichzeitig sollten dabei die Löschfristen geprüft und auf deren Einhaltung geachtet werden. Zwei weitere Tipps für alle, die einen möglichst guten Score erreichen wollen: Nicht benutzte Kreditkarten und Konten kündigen und auf den Dispo verzichten.

Tipp

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Verbraucher zumindest einmal pro Jahr kostenlosen Zugriff auf die bei Auskunfteien gespeicherten Daten erhalten müssen. Mit der neuen DSGVO könnte sich die Situation für Verbraucher sogar noch einmal verbessern. Für den Erhalt der Informationen genügt es, ein formloses Schreiben an das jeweilige Unternehmen zu versenden.

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