Ob Fern- oder Abendstudium, Teilzeit oder Vollzeit – wer einen Kurs, ein Studium oder eine andere Fortbildung absolvieren möchte, muss sich auch über die Finanzierung Gedanken machen. Dieser Ratgeber informiert darüber, wie Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Berufseinsteiger und Arbeitslose eine Weiterbildungsförderung erhalten und was sie dabei beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wer seine Weiterbildung finanzieren will, kann auf diverse staatliche Förderprogramme und Kredite zurückgreifen.
- Die Inanspruchnahme einer Förderung oder eines Ausbildungskredits ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
- Die für eine Weiterbildung anfallenden Kosten (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung) sind steuerlich absetzbar.
Welche Weiterbildungskosten kommen auf mich zu?
Wer sich für eine Weiterbildung interessiert, sollte sich im Vorfeld auch über die damit verbundenen Kosten informieren. Es ist möglich, Weiterbildungskosten als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Wenn der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten erstattet, so kann der Steuerpflichtige diese steuerfrei vereinnahmen. Allerdings entfällt in diesem Fall der Werbungskostenabzug.
Fahrtkosten bei Weiterbildungen
Zu den Weiterbildungskosten zählen zunächst die Fahrtkosten. Diese können als Werbungskosten für Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend gemacht werden. Vereinfachend können für jeden mit dem Auto gefahrenen Kilometer 30 Cent angesetzt werden. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, die Vollzeitbeschäftigt sind. Die Weiterbildungsmaßnahme muss zudem zeitlich befristet sein, wobei es keine Rolle spielt, ob sie nur einen Tag oder mehrere Jahre lang dauert.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung lassen sich die Fahrten dagegen nur mit der Entfernungspauschale ansetzen. Das bedeutet: Es können nur für jeweils eine Strecke die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrtkosten von 30 Cent pro Kilometer mit dem Auto berücksichtigt werden, nicht jedoch die Hin- und Rückfahrt.
Weitere Kosten bei Weiterbildungen
Neben den Fahrtkosten gehören auch die folgenden Posten zu typischen Weiterbildungskosten:
- Kursgebühren
- Kopierkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand (bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden)
Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Fahrtkosten) werden in der Steuererklärung aber nur anerkannt, wenn die Weiterbildung nicht in der Arbeitsstätte des Steuerpflichtigen stattfindet.
Weiterbildung neben dem Beruf
Viele Arbeitgeber schätzen es, wenn ihre Arbeitnehmer sich weiterbilden wollen. Um die Fortbildung finanzieren zu können, kann ein individuelles Gespräch mit dem Chef hilfreich sein. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel Zuschüsse erteilen oder dem Angestellten einen Kredit gewähren, um eine nebenberufliche Weiterbildung zu fördern. Arbeitnehmer haben darüber hinaus einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. In der Regel sind dafür pro Jahr fünf Tage vorgesehen. Der Arbeitnehmer muss seinen Antrag dafür sechs bis acht Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei seinem Chef einreichen.
Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung stehen angestellten Arbeitnehmern zumeist viele Möglichkeiten offen. Wer eine abgeschlossene Erstausbildung hat, kann zum Beispiel ein Darlehen über das Aufstiegs-BaFöG erhalten und die Meisterausbildung absolvieren. Etwa 40 Prozent der Kosten können durch den Zuschuss gedeckt werden. Auch der Traum vom Universitätsabschluss rückt mit einem Aufstiegsstipendium näher. Arbeitnehmer können sich von der Agentur für Arbeit zudem Bildungsgutscheine ausstellen lassen.
Kostenübernahme für Fortbildungen durch den Arbeitgeber
Wer sich weiterbilden möchte, um beruflich voranzukommen, sollte den Arbeitgeber über die eigenen Pläne in Kenntnis setzen. Letztlich profitiert auch dieser von den dazugewonnenen Kenntnissen. Aber wie kann eine Unterstützung durch den Arbeitgeber aussehen?
Fortbildungs-Kostenübernahme durch den Arbeitgeber – die Möglichkeiten im Überblick:
- Kostenübernahme zu Studienbeginn
- Teilweise oder vollständige Erstattung der Kosten nach erfolgreichem Abschluss
- Änderung der Arbeitszeiten
- Jährliche Pauschalen oder einmalige Zahlungen
- Gewährung von Sonder- oder Bildungsurlaub
In jedem Fall sollte auch geklärt werden, was bei Nichteinhaltung einer fest vereinbarten Arbeitsplatzbindung oder Abbruch der Weiterbildung passiert.
Weiterbildung durch ein Studium
Um beruflich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist es empfehlenswert, das eigene Wissen stetig praxisorientiert zu aktualisieren. Das Spektrum reicht dabei von Modulstudien, Zertifikatskursen und weiterbildenden Seminaren bis hin zu Masterstudiengängen und vollständigen berufsbegleitenden Studiengängen.
Weiterbildungsförderungen für Studenten
Für Studierende, die keine staatliche Förderung wie BAföG mehr erhalten, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten wie Stipendien, Kredite oder BAföG-Bankdarlehen.
Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen für Studenten:
Stipendium
Zu den staatlichen Stipendien zählen Aufstiegsstipendien, die sich explizit an erwerbstätige Personen richten, die ihr Erststudium neben der Berufstätigkeit absolvieren. Sie bekommen pro Jahr einkommensunabhängig 2.000 Euro. Vollzeitstudenten erhalten monatlich 750 Euro. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Studienkredit und BAföG-Bankdarlehen
Die KfW bietet Studierenden, die kein BAföG erhalten, einen günstigen Studienkredit, ein BAföG-Bankdarlehen sowie einen Bildungskredit. So werden auch Studierende, die länger studieren oder die Ansprüche für staatliche Förderungen wie BAföG nicht erfüllen, zu vorteilhaften Konditionen unterstützt.
Welche Förderungen für Weiterbildungen gibt es für Selbstständige?
Auch Selbstständige haben dank staatlicher Zuschüsse die Möglichkeit, eine Weiterbildung zu finanzieren.
Prämiengutschein für Weiterbildungen
So ist es zum Beispiel möglich, mit einem Prämiengutschein die Weiterbildung teilweise vom Staat finanzieren zu lassen. Dieser wird im Rahmen der „Bildungsprämie“ Selbstständigen gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro beträgt. Der Gutschein, der maximal 500 Euro der Kurskosten abdeckt, kann ein Mal pro Jahr beansprucht werden.
Spargutschein für Weiterbildungen
Eine weitere Möglichkeit stellt der sogenannte Spargutschein dar. Dieser ist dafür vorgesehen, kostenintensive und lange Weiterbildungen zu finanzieren. Als Voraussetzung gilt ein Sparguthaben nach VermBG (Vermögensbildungsgesetz). Das Geld kann vor Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren genutzt werden.
Aufstiegs-BAföG für Selbstständige
Mit dem Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG) wird eine Weiterbildung zum Betriebswirt, Techniker oder Meister mit einer Kombination aus Zuschüssen und Darlehen gefördert.
Weiterbildungsstipendium für Selbstständige
Junge Selbstständige bis 24 Jahre können mit einem Weiterbildungsstipendium eine fachbezogene Fortbildung finanzieren. Damit sind bis zu 7.200 Euro für förderfähige Weiterbildungen, verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren, möglich.
Weiterbildung für Berufseinsteiger und Arbeitslose
Im Leben gibt es immer wieder Situationen, in denen eine berufliche Veränderung sowohl den Wechsel des Jobs als auch eine komplette Neuorientierung bedeutet. Dafür kann es viele Gründe geben, angefangen bei persönlichen Ursachen über die technische Entwicklung bis hin zum Thema Gesundheit. Eine Weiterbildung ist vor allem für Menschen, die aktuell arbeitslos sind, ein guter Weg, um die Chancen auf einen neuen Job zu erhöhen.
Bildungsgutschein
Arbeitslose sowie auch Berufseinsteiger können ihre Chancen auf einen erstmaligen oder erneuten Berufseinstieg nach abgeschlossener Ausbildung zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein verbessern. Die Arbeitsagentur sichert mit dem Bildungsgutschein zu, die Kosten der Weiterbildung zu übernehmen. Darunter fallen die Lehrgangsgebühren sowie gegebenenfalls anfallende Unterbringungskosten, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten.
Förderungen für Ausbildungen
Wer seine Aus- oder Weiterbildung nicht finanzieren kann, hat also die Möglichkeit, verschiedene Förderungen in Anspruch zu nehmen. Natürlich greift nicht jede Fördermöglichkeit auch für jede Ausbildungsmaßnahme. Interessierte müssen zumeist bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen. Zusätzlich zu den Förderungen für Ausbildungen können Schüler, Studierende und Arbeitnehmer auch durch Nachlässe und Rabatte Kosten sparen. Möglicherweise kann es auch sinnvoll sein, einen Kredit (zum Beispiel einen Ausbildungskredit oder einen Ratenkredit) aufzunehmen, um die eigene Weiterbildung zu finanzieren.
Weiterbildungsfinanzierung beantragen
Wer ein Förderprogramm oder einen geeigneten Kredit gefunden hat, um die Weiterbildung finanzieren zu lassen, sollte sich mit der entsprechenden Stelle direkt in Verbindung setzen. Dort wird geprüft, ob die jeweilige Förderung für den Interessenten in Frage kommt. Gleichermaßen erhält er Auskunft darüber, welche Dokumente er für seinen Antrag benötigt und wie er diesen ausfüllen muss.
Kredite für Weiterbildungen
Eine Möglichkeit, die sowohl Auszubildende als auch Studenten in Anspruch nehmen können, ist der Aus- bzw. Weiterbildungskredit. Dieser wird anders als ein klassischer Ratenkredit häufig über einen längeren Zeitraum ausbezahlt. Der Kreditnehmer erhält jeden Monat Geld, das ihm als eine Art Ersatz für das momentan zu niedrige oder fehlende Einkommen überwiesen wird. Den Ausbildungskredit kann nur beantragen, wer sich in einer beruflichen, universitären oder schulischen Aus- oder Weiterbildung befindet. Ansonsten sind die Voraussetzungen, den Kredit zu bekommen, vergleichsweise gering.
Alternativ ist es auch möglich, Privatkredite als Ausbildungskredite zu verwenden. Weil der Auszubildende oder der Student aber zumeist nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügt, wird kaum ein Kreditinstitut hier ein reguläres Darlehen vergeben. Denn das laufende Einkommen dient als wichtigste Kreditsicherheit. Eine Ausnahme machen Banken hiervon nur, wenn ein Bildungskredit, zum Beispiel der KfW-Ausbildungskredit, aufgenommen wird. In diesem Fall sind Hausbanken gute Ansprechpartner für die Beantragung, da Förderkredite direkt in Kooperation mit der KfW-Bank vergeben werden.
Staatliche Förderungen für Weiterbildungen
Der Staat unterstützt Bundesbürger, die sich weiterbilden wollen, mit zinsgünstigen Bildungsdarlehen, Prämien und Stipendien. Je nach Berufsabschluss und ob mit der Fortbildung zum Beispiel ein Computer- oder Sprachkurs oder ein Studium finanziert werden soll, kommen diverse Programme der Bundesländer, des Bundes oder der Agentur für Arbeit in Frage. Häufig werden Zuschüsse gewährt, durch die sich lediglich ein Teil der Kosten abdecken lassen. Hier bietet es sich an, die staatliche Förderung für eine Ausbildung mit einem günstigen Weiterbildungskredit der Bank zu kombinieren.
Private Förderungen für die Weiterbildung
Die Kosten für eine Ausbildung können unterschiedlich hoch ausfallen. Teilweise geht es um fünfstellige Beträge, die nur wenige Menschen direkt zahlen können. Es gibt jedoch neben staatlichen Zuschüssen und Krediten weitere Möglichkeiten, um die eigene Weiterbildung zu finanzieren.
- Nebenjob: Wenn es zeitlich möglich ist und die Ausbildung dadurch nicht vernachlässigt wird, könnte ein Nebenjob eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Dieser bringt ein regelmäßiges Einkommen, bedeutet aber auch zusätzliche Belastung.
- Kindergeld: Eltern können für ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter Kindergeld beziehen. Leben diese nicht mehr zu Hause, haben sie Anspruch darauf.
- Sicherung des Lebensunterhalts: Schülerinnen und Schüler können eine „Sicherung des Lebensunterhalts“ nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beantragen.
Tipp
Viele Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitern heutzutage interne kostenlose Weiterbildungen. Die Seminare sind explizit auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten und bieten einen hohen Nutzen für die praktische Anwendung.
Können Weiterbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Auf indirektem Wege ist es zudem möglich, über die Steuererklärung seine Weiterbildung zu finanzieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Kosten für die Weiterbildung steuerlich geltend zu machen:
- als Werbungskosten
- als Sonderausgabe
Ist das Studium nicht betrieblich veranlasst, kann es mit höchstens 6.000 Euro in der Steuererklärung als Sonderausgabe angesetzt werden. Darunter laufen sowohl Kursgebühren als auch Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Ausgaben für Lernmaterial. Es lohnt sich, die entsprechenden Belege und Formulare einzureichen, weil der Pauschalbetrag mit 36 Euro sehr niedrig ausfällt. Wichtig: Nur die Erstausbildung gilt als Sonderausgabe!
Für andere Weiterbildungen kommen die Werbungskosten in Frage. Hierbei gibt es nach oben keine Begrenzung. Ein zusätzlicher Vorteil: Sonderausgaben können nur im Jahr der Entstehung steuerlich abgesetzt werden. Dahingegen gibt es bei Werbungskosten die Möglichkeit des Verlustvortrags, was sich bei nachfolgenden Steuererklärungen auszahlt.
Verschiedene Wege, die eigene Weiterbildung zu finanzieren
Eine Weiterbildung kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Dies gilt für Auszubildende und Studenten gleichermaßen wie für Arbeitslose und Wiedereinsteiger oder auch Arbeitnehmer, die sich für einen beruflichen Aufstieg qualifizieren möchten. Wenn eine vollständige Umschulung geplant oder das Ausbildungsprogramm sehr umfangreich ist, können hohe Kosten anfallen. Interessierte müssen deshalb nicht nur nach für sie geeigneten Angeboten suchen, sondern gleichermaßen eine mögliche Weiterbildungsförderung finden. Viele Angebote von Bund und Ländern helfen dabei – vom EDV-Kurs bis hin zur Meisterprüfung. Daneben können noch weitere Zielgruppen von verschiedenen Fördertöpfen profitieren. Nicht zuletzt können Steuerzahler in der Steuererklärung ihre Weiterbildung geltend machen.