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Wer ein Haus bauen, es umbauen oder erweitern will, braucht dafür eine Baugenehmigung. Daher muss ein Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt, Gemeinde oder des Kreises gestellt werden. Hierfür entstehen Kosten durch Gebühren der Behörde, aber auch durch die professionelle Unterstützung von Architekten, Ingenieuren oder Baurechtsanwälten. Wie hoch diese sind, wie sie sich vorab kalkulieren lassen und wo eventuell gespart werden kann, erklären wir hier.
Inhaltsverzeichnis
Was kostet ein Bauantrag?
Sowohl für die Bearbeitung als auch die Entscheidung über den Bauantrag selbst berechnen die Behörden Gebühren. Wie hoch die sind, hängt zunächst vom Standort des geplanten Hausbaus ab. Das heißt also: Sie richten sich nach den einzelnen Bundesländern und deren Landesgebührenordnungen, welche von den betreffenden Städten, Gemeinden oder Kreisen angewendet werden.
Tipp: Als Faustregel gilt, dass die Kosten für den Bauantrag in etwa 0,5 Prozent der Bausumme ausmachen.
Dabei ist ein Anteil an der Gebühr ein fester Kostensatz. Der andere ist variabel und hängt vom Bearbeitungsaufwand und der Größe des Bauprojektes ab. Im Einzelnen bestimmen diese Faktoren die Kosten für eine Baugenehmigung:
- Gebührenordnungen Kreis, Stadt oder Gemeinde
- Verwaltungsgebührenordnungen der Bundesländer
- umbauter Raum des Hauses
- zusätzliche genehmigungspflichtige Gebäude (Garagen, Carports etc.)
- weitere Genehmigungen für technische Anlagen (Wärmepumpe etc.)
- Wert des Gebäudes bzw. Rohbaukosten
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- eventuelle Sonderkosten
Weitere Gebühren können entstehen durch:
- wasserrechtliche Genehmigungen von der unteren Wasserbehörde
- Genehmigungen zum Fällen von Bäumen (Baumschutzverordnungen)
- Genehmigung von Grundstückszufahrten (Straßen-/Bauämter)
- Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis
Beispiel für die Berechnung der Bauantrags-Kosten
Dabei gibt es Faustregeln, um die entstehenden Kosten für einen Bauantrag grob einschätzen zu können. Eine Faustformel zur Kalkulation der Kosten eines Bauantrags beim Hausbau lautet:
- Bauwert = Bauwert in Euro/m³ x umbauter Raum in m³
- Kosten = Bauwert x 0,5 Prozent
Berechnungsbeispiel für:
- Bauwert von 250 Euro pro Kubikmeter
- umbauter Raum von 800 Kubikmeter
- Bauwert = 250 Euro/m³ x 800 m³ = 200.000 Euro
- Kosten = 200.000 Euro x 0,5 Prozent = 1.000 Euro
Grob geschätzt kann für die Kosten eines Bauantrags von 0,5 Prozent der Bausumme ausgegangen werden. Sollte aber die Bausumme weitaus geringer sein, werden die Baubehörden immer eine Mindestgebühr berechnen wollen. Die liegt oft zwischen 100 und 200 Euro je Antrag.
Achtung
Sind Mängel im Bauantrag enthalten oder eine Überarbeitung mit der erneuten Prüfung notwendig, können sich die Gebühren nochmals deutlich erhöhen. Es kann auch sein, dass der Bauantrag abgelehnt wird: Dann müssen die Gebühren trotzdem gezahlt werden.
Aufwand für die Erstellung des Bauantrags einkalkulieren
Mit den erwähnten Kosten ist noch nicht der Aufwand berücksichtigt, der bei der Vorbereitung und Erstellung des Bauantrages entsteht. Da es sich beim Hausbau, wie auch bei Um- und Ausbauvorhaben um genehmigungspflichtige Maßnahmen handelt, die mit hoher Sachkunde vorbereitet und begleitet werden müssen, kann das nicht durch einen Laien erledigt werden.
Vielmehr ist die kompetente Unterstützung des Bauherrn durch einen zugelassenen Architekten, Ingenieur oder Anwalt für Baurecht nötig. So werden deren Leistungen insbesondere nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. In der Regel wird der Architekt neben der Grundlagenermittlung und Genehmigungsplanung auch sämtliche Vor- und Entwurfsplanungen machen müssen. Ist der Architekt mit noch weiteren Leistungen beauftragt, können die Gesamtkosten für den Bauantrag auf etwa 10 Prozent der Bausumme anwachsen.
Kann ich die Kosten senken?
Die Möglichkeiten für einen Bauherrn, Kosten beim Bauantrag einzusparen, sind begrenzt. In der Regel wird die fachliche Begleitung und Beantragung durch einen Architekten oder Ingenieur unumgänglich sein.
So bleibt der entscheidende Punkt für den Bauherrn, unnötige Kosten zu vermeiden. Das bedeutet, dass alle Unterlagen fehlerfrei und pünktlich in der vorgeschriebenen Form mit dem Bauantrag eingereicht werden. So wird vermieden, dass die Baubehörde den Antrag beanstandet oder ablehnt. Andererseits sollte der Bauherr versuchen, mit dem Architekten ein günstigeres Pauschalangebot für die Erstellung des Bauantrags zu vereinbaren.