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Selbstauskunft

Startseite » Ratgeber » Selbstauskunft

22. November 2020

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bei Finanzgeschäften wie einer Immobilienfinanzierung, einem Kauf auf Rechnung, dem Abschluss einer Versicherung oder der Anmietung einer Wohnung wird nach ihr verlangt: Die Selbstauskunft ist ein wesentliches Dokument, um Vertragspartner über die Bonität eines Verbrauchers und das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls zu informieren. Negative Einträge in der SCHUFA können so manchen Traum platzen lassen – sei es eine Autofinanzierung, eine Immobilienfinanzierung oder einen Mietvertrag. Der Ratgeber zeigt, wo Selbstauskünfte zum Einsatz kommen und was Verbraucher überhaupt preisgeben müssen.

Inhaltsverzeichnis

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Was ist eine Selbstauskunft?
    • Selbstauskunft der SCHUFA
  • Wozu dient die Selbstauskunft?
  • Wann benötigen Verbraucher eine Selbstauskunft?
    • Selbstauskunft für die Bank
    • Selbstauskunft für den Vermieter
    • Vorsicht: Nicht alle Fragen sind zulässig
    • Keine rechtliche Verpflichtung zur Selbstauskunft
  • So beantragen Kreditnehmer eine SCHUFA-Selbstauskunft

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt unterschiedliche Selbstauskünfte für Kredite, Miet-Geschäfte und Versicherungen
  • Auskunfteien liefern Details zum Zahlungsverhalten eines Verbrauchers
  • Banken fragen in Selbstauskünften detaillierte Informationen zu Vermögen, Einkommenssituation und Ausgaben ab
  • Versicherungen und Vermieter sowie andere Vertragspartner benutzen mitunter eigene Formulare zur Selbstauskunft, fordern aber zusätzlich häufig eine SCHUFA-Selbstauskunft an

Was ist eine Selbstauskunft?

Eine Selbstauskunft ist ein Dokument, in dem Verbraucher Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse machen. In Zusammenhang mit einem Bankkredit fragen Banken in der Regel auf eigenen Vordrucken die relevanten Informationen ab. Neben Banken fordern beispielsweise folgende Vertragspartner eine Selbstauskunft an:

  • Kreditvermittler
  • Kreditversicherungen/Versicherungen
  • Versandhäuser
  • Vermieter eine

Es ist auch üblich, dass Mobilfunkprovider eine Selbstauskunft wünschen, bevor sie einen langfristigen Vertrag auf Rechnung unterschreiben.

Selbstauskunft der SCHUFA

Es gibt einen Unterschied zwischen der Selbstauskunft, wie soeben beschrieben, und der Selbstauskunft bei der SCHUFA. Es sind zwei verschiedene Dokumente, auch wenn sie den gleichen Zweck erfüllen. Diese Punkte werden im Rahmen einer Selbstauskunft abgefragt:

  • Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum, Güterstand (z. B. ledig, verheiratet oder geschieden), Anzahl der Kinder
  • wirtschaftliche Daten wie Beruf, Arbeitgeber, Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse inklusive Angaben zu Schulden und Bürgschaften
  • Bankverbindung
  • gerichtliche Eintragungen (z. B. Insolvenz)

Wozu dient die Selbstauskunft?

Banken, Versicherungen und auch Vermieter verlangen eine Selbstauskunft, weil sie ein Interesse daran haben, sich über einen Vertragspartner zu informieren.

  • Eine Bank möchte zum Beispiel erfahren, ob ein potentieller Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage sein wird, einen Kredit regelmäßig zu bedienen.
  • Eine Versicherung will klären, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu geeignet sind, dass der zukünftige Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  • Ein Vermieter will sicherstellen, dass der potentielle neue Mieter genug verdient, dass er die Miete regelmäßig bezahlen kann.

Es geht also darum, das Risiko für einen Zahlungsausfall des Vertragspartners einzuschätzen. Manchmal reicht eine eigenhändig ausgefüllte Selbstauskunft, wie sie regelmäßig von Vermietern und Banken gefordert wird, nicht aus. Sie verlangen einen Ausdruck aus dem SCHUFA-Register und fordern weitere Belege an.

Wann benötigen Verbraucher eine Selbstauskunft?

Eine Selbstauskunft wird vonnöten, wenn Verbraucher einen Kredit mit einer Bank abschließen wollen. Auch im Rahmen von einem neu zu schließenden Mietverhältnis verlangen Vermieter eine sogenannte Mieter-Selbstauskunft.

Selbstauskunft für die Bank

Die Selbstauskunft für die Bank wird auf einem von der Bank bereitgestellten Formular erteilt. Je nach Finanzinstitut unterscheidet sich die Aufteilung, doch im Prinzip sind durchweg dieselben Angaben zu Einkommen und Vermögenmachen.

Wichtig: Die Selbstauskunft ist wesentlicher Teil des Kreditantrags und muss wahre Angaben enthalten. Tatsächlich beinhalten Selbstauskünfte von Banken einen Rechtshinweis. Unterschreiben Antragsteller die Selbstauskunft, verpflichten sie sich gleichzeitig dazu, und wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben. Wer mit Vorsatz etwas auslässt oder falsch einträgt, macht sich des Betrugs schuldig.

Oft fordern Banken Belege an, um die gemachten Angaben verbindlich bestätigen zu lassen. Dabei kommen den Informationen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen eine besondere Bedeutung zu. Das Formular räumt sehr viel Platz ein und Banker erwarten eine vollumfängliche Angabe sämtlicher relevanter Punkte.

Inhalt der Selbstauskunft Beschreibung
Vermögen Zu den Vermögensgegenständen sind sämtliche Guthabenpositionen bei Banken und Depots anzugeben. Auch Immobilienbesitz, der geschätzte Wert des Hausrats, Schmuck, Antiquitäten, Oldtimern, Münzsammlungen und anderer Gegenstände ist anzugeben. Der Wert von Lebensversicherungen oder anderen kapitalbildenden Versicherungen muss ebenfalls aufgeführt werden.
Forderungen Unter dem Abschnitt Forderungen sind zum Beispiel selbst hingegebene Darlehen zu benennen. Nicht zu vergessen sind ggf. die daraus resultierenden Zinsen, die nicht in der Vermögensübersicht, sondern in der Einnahmeübersicht verzeichnet werden müssen.
Schulden Auf der Schuldenseite hingegen stehen aufgenommene Darlehen, unabhängig davon, ob sie von privat oder von einem Finanzinstitut aufgenommen wurden. Auch andere Verbindlichkeiten, zum Beispiel hohe ausstehende Rechnungen, müssen streng genommen auf die Liste.

Die Einnahmen-/Ausgabentabelle fragt die gängigen Positionen ab, die Verbraucher in der Regel über ihr Girokonto bedienen. Auf der Einnahmen-Seite stehen folgende Punkte:

  • Gehaltseingang
  • Rente
  • Lohnersatzleistungen
  • Unterhalt
  • Zinseinkünfte
  • Mieteinkünfte
  • Einkünfte aus Gewerbe/Selbstständigkeit
  • Sonstige Einkünfte

Auf der Seite der Ausgaben werden diese Punkte abgefragt:

  • Miete
  • Versicherungen
  • Lebenshaltungskosten
  • Sonstige Ausgaben

Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein Ergebnis. Der Wert zeigt, wie viel freie Liquidität einem Verbraucher im Monat zur Kredittilgung zur Verfügung stehen.

Selbstauskunft für den Vermieter

Eine Mieter-Selbstauskunft ist nicht so umfangreich, wie die Selbstauskunft, die bei einer Bank abzugeben ist. Es ist ein kurzer Fragebogen, der relevante Informationen abfragt, die für ein Mietverhältnis von Bedeutung sind.

In einer Mieter-Selbstauskunft dürfen Fragen zu folgenden Themen stehen:

  • Mietrückstände
  • Räumungsklage
  • Zwangsvollstreckung
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Haftstrafen

Manche Vermieter wollen auch erfahren, ob der potentielle neue Mieter ein Musikinstrument spielt und ob er Haustiere mitbringt. Es ist sogar zulässig, dass die Anschrift des alten Vermieters abgefragt wird. Für einen neuen Vermieter ist es von Bedeutung zu erfahren, ob der Mietinteressent im vorangegangenen Mietverhältnis die Miete regelmäßig bezahlt hat. Der Sachverhalt gibt Aufschluss über die Zuverlässigkeit des Mieters.

In einer Mieter-Selbstauskunft werden Angaben zu den Einkommens-Vermögensverhältnissen erwartet. Auf diese Weise macht sich der Vermieter ein Bild darüber, ob die Bonität ausreicht, um die fragliche Wohnung zu mieten.

In diesem Zusammenhang können Mieter bei ihrem ehemaligen Vermieter um eine sogenannte Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit zur Vorlage beim neuen Vermieter bitten. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zeigt unmissverständlich, dass keine Mietschulden existieren. Es gibt keinen Grund, dass eine solche Bescheinigung verweigert wird, doch einen Anspruch darauf ist im Mietrecht nicht verankert.

Tipp

Wer eine neue Wohnung bei einer Hausverwaltung mietet, muss mitunter einen vorbereiteten Vordruck vom Vor-Vermieter ausstellen lassen. Es gibt im Internet aber auch viele Seiten, die kostenfreie Formular-Vordrucke zur Mietschuldenfreiheit bereitstellen.

Vorsicht: Nicht alle Fragen sind zulässig

Verbraucher sollten darauf achten, nicht mehr preiszugeben als nötig. Es gibt zulässige Fragen und es gibt unzulässige Fragen. Sämtliche Fragen, die in Zusammenhang mit dem berechtigten Interesse eines Vermieter stehen, sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden.

So dürfen Fragen zur Person gestellt werden und auch, wer zusätzlich mit in die Wohnung einzieht. Fragen zu Beruf und Arbeitsverhältnis, zur finanziellen Situation, zur Tierhaltung und zur beabsichtigten Nutzung sind ebenfalls gestattet. Zudem darf der Vermieter sogar nachfragen, ob der künftige Mieter Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen erhält. All diese Aspekte stehen in einem direkten Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.

Tipp

Der Vermieter darf zwar nach dem Einkommen fragen, doch der Mietinteressent muss nicht die gesamten Vermögensverhältnisse offenlegen. Hier reicht die Angabe des Nettoverdienstes. Wenn es um mögliche Insolvenzen oder eidesstattliche Versicherungen geht, sollte der relevante Zeitraum nicht mehr als drei Jahre rückwirkend betragen, über den die Auskunft erteilt werden muss. Bezüglich der Vorstrafen reicht es aus, wenn Sachverhalte angegeben werden, die mit dem vorhergehenden Mietverhältnis in Verbindung stehen. Alles andere geht den Vermieter nichts an.

Es gibt aber auch unzulässige Fragen, die dennoch gelegentlich in einem Fragebogen auftauchen. Es ist generell nicht zulässig, dass ein Vermieter persönliche Informationen zur Lebensführung, zur politischen oder spirituellen Gesinnung abfragt. Auch Fragen zu einer Schwangerschaft sind verboten. Kurzum – alles, was rein private Fragen sind, hat in einer Mieterauskunft nichts verloren.

Die folgenden Punkte gehören nicht in eine Mieter-Selbstauskunft und müssen nicht (wahrheitsgemäß) beantwortet werden. Das bedeutet im Prinzip, dass Mieter die Unwahrheit sagen dürfen, ohne sich strafbar zu machen:

  • Angaben zur Familienplanung
  • Angaben zur Mitgliedschaft in einem Mieterverein/Mieterschutzbund
  • Angaben darüber, ob ein Mietrechtschutz besteht
  • Parteizugehörigkeit, Religionszugehörigkeit
  • Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
  • Rauchverhalten
  • Gesundheitszustand/Suchterkrankungen
  • Aufenthaltsstatus

Zudem gibt es einige strittige Bereiche, über die noch kein abschließendes Urteil gefällt wurde. Vor diesem Hintergrund ist es zum Beispiel unklar, ob Angaben zur Nationalität statthaft sind.

Keine rechtliche Verpflichtung zur Selbstauskunft

Mietinteressenten sind nicht verpflichtet, eine Mieter-Selbstauskunft auszufüllen. Allerdings zeigt die Praxis, dass Vermieter diejenigen aussortieren, die das Ausfüllen einer Mieterauskunft verweigern. Verlangt ein potentieller Vermieter eine Selbstauskunft, ohne ein Formblatt bereitzustellen oder genauere Angaben zu machen, eignet sich die Selbstauskunft von der SCHUFA. Viele Vermieter verlangen diese sogar explizit.

So beantragen Kreditnehmer eine SCHUFA-Selbstauskunft

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz kann jeder Verbraucher einmal pro Jahr kostenlos eine SCHUFA-Auskunft beantragen. Doch diese enthält sensible Daten, die nicht für den Vermieter bestimmt sind. Mietinteressenten sollten sich aus diesem Grund für die kostenpflichtige Variante entscheiden. Sie schlägt mit rund 30 Euro zu Buche und liefert die Informationen, die für einen Vermieter ausreichend sind:

In der Vermieter-Auskunft der Schufa stehen keine detaillierten Informationen zur persönlichen Bonität. In ihr ist lediglich pauschal vermerkt, ob zur Bonität eines Verbrauchers ausschließlich positive Merkmale vorliegen oder ob auch negative Informationen in der Kartei enthalten sind. Diese Angaben müssen dem Vermieter ausreichen, um eine Entscheidung für oder gegen einen Mietinteressenten zu treffen.

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