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Familien und Alleinerziehende mit Kindern können mit dem Baukindergeld ihren Traum von der ersten eigenen Immobilie schneller erfüllen. Die staatliche Förderung wurde im September 2018 gestartet und wird immer besser angenommen. Allerdings ist das Fördervolumen begrenzt. Wer beim Baukindergeld zum Zuge kommen will, sollte sich also rechtzeitig über Förderkriterien, Antragsfristen sowie mögliche Mittel und Wege für die eigene Baufinanzierung informieren.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Das KfW Baukindergeld ist eine staatliche, nicht rückzahlungspflichtige Förderung.
- Das Förderprogramm ist für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bestimmt, sofern sie eine Immobilie für Wohnzwecke kaufen oder bauen.
- Als Einkommensgrenzen gelten je Antragsteller 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 15.000 Euro je Kind im Jahr.
- Zehn Jahre lang wird jährlich ein Betrag von 1.200 Euro pro Kind ausgezahlt – in der Summe also mindestens 12.000 Euro bei Familien mit einem Kind.
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung von Wohneigentum, die seit dem 18. September 2018 beantragt werden kann. Über das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende mit Kindern eine nicht rückzahlungspflichtige Förderung, mit der sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden schneller erfüllen können.
Das Baukindergeld wird in jeweils gleichen Jahresraten abhängig von der Kinderzahl zehn Jahre lang nach Bewilligung an den Antragsteller ausgezahlt. Das entsprechende Fördergesetz gilt bis zum 31. Dezember 2020. Alle bis dahin abgeschlossenen Immobilienkäufe oder Baugenehmigungen können von den Fördergeldern profitieren.
Die Anträge für das Baukindergeld sind ausschließlich online über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dort trägt das auch als KfW Baukindergeld bezeichnete Programm den Titel „KfW 424“. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung: Das jährliche Fördervolumen ist auf drei Milliarden Euro begrenzt. Die Förderungen werden nur solange bewilligt, wie das Gesamtbudget noch nicht aufgebraucht ist. Es gilt also das bekannte „Windhund-Prinzip“: Wer die Fördergelder zu spät im Jahr beantragt, könnte leer ausgehen.
Zudem ist das Baukindergeld an Voraussetzungen gebunden. Kriterien für eine Förderung mit dem KfW Baukindergeld sind insbesondere bestimmte Einkommensgrenzen, Wohnverhältnisse und das Alter der Kinder. Für den Immobilienerwerb oder Bauantrag des Antragstellers gelten die Bedingungen zum Baukindergeld rückwirkend.
Hinweis: Neben der Förderung des Bundes verstärkt der Freistaat Bayern mit einem Baukindergeld Plus die Anreize für den Bau oder den Erwerb eines Eigenheims zusätzlich. Genauere Angaben hierzu finden sich weiter unten im Ratgeber.
Wie kann ich das Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld des Bundes muss grundsätzlich online über das Zuschuss-Portal der KfW beantragt werden. Allerdings darf der Antrag erst nach Einzug oder Kauf der Immobilie unter Beachtung der Förderkriterien gestellt werden. Andernfalls werden damit notwendige Bedingungen nicht erfüllt. Mit dem Antrag auf Baukindergeld müssen außerdem bestimmte Unterlagen eingereicht oder bereitgehalten werden:
- Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für 2019: die Jahre 2016 und 2017)
- Meldebestätigungen zum Einzug in die Wohnimmobilie
- Grundbuchauszug bei Immobilienerwerb
- gültigen Personalausweis oder Reisepass bei Video-Identifizierung oder über Postident
Ohne Vorlage dieser Dokumente und Nachweise kann die KfW den Antrag nicht prüfen und am Ende bewilligen. Von der Bearbeitung bis zur Auszahlung des Baukindergeldes kann es aber einige Wochen dauern. Antragsteller sollten diese Zeit einplanen. Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung des Baukindergeldes finden sich bei der KfW hier.
Welche Voraussetzung müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Um das Baukindergeld des Bundes als Förderung über die KfW zu erhalten, sind einige Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen. Hier im Detail ein Überblick zu den Förderkriterien:
- die Förderung gilt nur für Immobilien in Deutschland
- für Familien sowie Alleinerziehende mit Kindern ohne Einschränkung der Kinderzahl
- die Förderung wird für jedes Kind unter 18 Jahren gewährt
- die Kinder müssen im selben Haushalt des Hauskäufers leben und auch in das erworbene Eigenheim mit einziehen
- der Antragsteller (oder Partner) muss für das Kind kindergeldberechtigt sein
- das neue Zuhause muss bei Antragstellung auch die einzige Wohnimmobilie sein
- es muss ab Erwerb mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen selbst genutzt werden
- die Immobilie darf nicht vor dem 01.01.2018 (Datum des notariellen Kaufvertrags) gekauft worden sein
- bei Neubauten muss eine Baugenehmigung nach dem 01.01.2018 vorliegen
- der Immobilienkauf muss spätestens zum 31.12.2020 (Datum des notariellen Kaufvertrags) erfolgt sein
- es gibt eine Einkommensgrenze von maximal 75.000 € (zu versteuerndes Einkommen) plus 15.000 € je Kind
- das Baukindergeld kann vom 18.09.2018 bis zum 31.12.2023 beantragt werden
Wer überprüfen will, ob er überhaupt die Kriterien und Bedingungen zum Erhalt des Baukindergelds erfüllt, kann online den Vorab-Check der KfW hier nutzen.
Höhe der Förderung
Das Baukindergeld wird über zehn Jahre lang pro Jahr in Höhe von 1.200 Euro je Kind ausgezahlt. Damit ergibt sich beginnend bei einer Familie mit einem Kind mindestens ein gesamter Förderbetrag von 12.000 Euro. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Baukindergeld an Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl und des zu versteuernden Einkommens ausbezahlt wird.
Anzahl der Kinder | Maximal zu versteuerndes Einkommen | Pro Jahr | Höhe des Baukindergelds |
---|---|---|---|
1 Kind | 90.000 € | 1.200 € | 12.000 € |
2 Kinder | 105.000 € | 2.400 € | 24.000 € |
3 Kinder | 120.000 € | 4.800 € | 48.000 € |
4 Kinder | 135.000 € | 4.800 € | 48.000 € |
5 Kinder | 150.000 € | 6.000 € | 60.000 € |
Jedes weitere Kind | + 15.000 € | + 1.200 € | + 12.000 € |
Baukindergeld Plus: Der Zuschlag aus Bayern
In Bayern legt der Freistaat noch etwas zum laufenden Baukindergeld dazu. Der Zuschlag beim bayerischen Baukindergeld Plus sind 300 Euro pro Kind und pro Jahr. Es gelten aber die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen wie beim bundesweiten Baukindergeld. Und: Um die Förderung in Bayern über die BayernLabo zu erhalten, ist die bereits erfolgte Auszahlung des Baukindergeldes durch die KfW nachzuweisen. Als weiteres Plus gibt es dort noch einmalig 10.000 Euro über die bayerische Eigenheimzulage. Diese ist im Gegensatz zum Bund seit dem 1. Juli 2018 wieder eingeführt worden. Mit dieser Leistung des Freistaats wird der Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums nicht nur von Familien, sondern auch von Kinderlosen gefördert. Bundesweit gab es die Eigenheimzulage vom 26. Oktober 1995 bis zum 31. Dezember 2005.
Ab wann kann man Baukindergeld beantragen?
Alle Anträge zum Baukindergeld müssen im Zeitraum vom 18. September 2018 (Start) bis spätestens zum 31. Dezember 2023 eingereicht worden sein. Allerdings muss der Antrag spätestens drei Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie bei der KfW gestellt worden sein. Es gilt dafür das Datum der Meldebestätigung durch die jeweilige Gemeinde oder Stadt. Erfolgt zum Beispiel der Einzug am 1. März 2019 (Meldedatum), so ist bis spätestens zum 30. Juni 2019 das Baukindergeld bei der KfW zu beantragen.
Kann das Baukindergeld mit anderen Förderungsgeldern kombiniert werden?
Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch mit anderen Förderprogrammen verbunden werden, wenn sie sich nicht gegenseitig ausschließen. Insbesondere stehen Familien für den Erwerb von Wohneigentum auch weitere Fördermittel der KfW zur Verfügung. Hinzu kommen Angebote von landeseigenen Förderbanken. Aber: Es werden je nach Förderprogramm in den einzelnen Bundesländern teilweise recht unterschiedliche Bedingungen gestellt. So kann es sein, dass ein Antrag im Gegensatz zum Baukindergeld bereits vor dem Start des Bauvorhabens gestellt werden muss.
Welche Vor- und Nachteile hat das Baukindergeld?
Nach Einführung des Baukindergeldes im September 2018 zeigen sich bereits deutlich die Stärken, aber auch Schwächen der neuen staatlichen Eigenheimförderung:
Vorteile:
- es erweitert den finanziellen Spielraum bei einer Immobilienfinanzierung
- kann für regelmäßige Sondertilgungen bei einem Ratenkredit neben der Hauptfinanzierung genutzt werden
- verwendbar für einen Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung__ zum Beispiel beim Wohneigentumsprogramm KfW 124 nach 10-Jahres-Sollzinsbindung
- Extra-Förderung in Bayern mit Baukindergeld Plus und einmaliger 10.000 Eigenheimzulage
Nachteile:
- es kann bei der Immobilienfinanzierung nicht als Eigenkapital genutzt werden
- rund 80 Prozent der Mittel fließen in den Kauf von bestehenden Immobilien und nicht in den Neubau
- dadurch wird der Preisdruck bei Bestandsimmobilien weiter verschärft
- es entspannt damit nicht die Lage in den Ballungszentren und Metropolen
- von ihm profitiert vor allem eine Mittelschicht außerhalb der Städte
- insbesondere wird es noch sehr wenig im Osten abgerufen: zur Zeit 18 Prozent, im Westen sind es 82 Prozent
Die Informationen *) zur Nutzung des Förderprogramms sind eine Zwischenbilanz der ersten Monate nach der Einführung des Baukindergeldes durch die KfW-Bankengruppe von Mitte Februar 2019. Demnach sind bis zum 31.12.2018 durch die KfW rund 56.000 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,2 Milliarden Euro zugesagt worden.
Beim Baukindergeld gilt: Rechtzeitig handeln
Das Baukindergeld ist im September 2018 gestartet und hat die vor über zwölf Jahren eingestellte staatliche Eigenheimzulage in veränderter Form wiederbelebt. Im Gegensatz zu dieser für rund ein Jahrzehnt millionenfach genutzten Wohneigentumsförderung ist das Baukindergeld per Gesetz auf den 31. Dezember 2020 begrenzt worden. Auch der Fördertopf ist jährlich gedeckelt. Wer die Chancen dieser neuerlichen Eigenheimförderung für sich nutzen will, sollte nicht auf eine Verlängerung spekulieren sondern rechtzeitig handeln.