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Kreditsicherheiten

Startseite » Ratgeber » Kreditsicherheiten

8. Januar 2020

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Arten, Auswirkungen und Übereignung

Mit Kreditsicherheiten sichern sich Banken gegenüber ihren Schuldner ab. Ist der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig und die Tilgungsraten bleiben über einen längeren Zeitraum hinweg aus, kann die Kreditanstalt auf die Sicherheiten als Ausgleich zurückgreifen. Wie hoch die Sicherheit angesetzt wird und in welcher Form sie erfolgt, ist abhängig von der Art und Höhe der Finanzierung. In diesem Artikel erfahren Verbraucher, welche Arten von Kreditsicherheiten es gibt, wie sich diese auf einen Kredit auswirken und wie die Übereignung an die Bank abläuft.

Inhaltsverzeichnis

  • Arten, Auswirkungen und Übereignung
  • Kreditsicherheiten auf einen Blick
  • Was sind Kreditsicherheiten?
  • Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?
    • Bürgschaften
    • Schuldbeitritt
    • Patronatserklärung
    • Garantie
    • Hypotheken und Grundschuld
    • Pfandrecht
    • Sicherungsübereignung
    • Forderungsabtretung
  • Wie wirken sich Kreditsicherheiten auf das Darlehen aus?
  • Sicherungsübereignung – so läuft die Übertragung der Sicherheit ab
    • Ablauf einer Sicherungsübereignung im Überblick
    • Was passiert bei einer Sicherungsübereignung, wenn der Schuldner nicht für die Tilgung aufkommt?

Kreditsicherheiten auf einen Blick

  • Kreditsicherheiten sichern einen möglichen Zahlungsausfall ab
  • Die Banken vereinbaren die Höhe der Sicherheiten individuell
  • Bürgen werden als Personalsicherheit eingeordnet
  • Erspartes, Wertpapiere, Immobilien werden häufig als Sicherheit gegeben

Was sind Kreditsicherheiten?

Kreditsicherheiten dienen der Absicherung von Banken gegen den Zahlungsausfall eines Schuldners. Sie sind für die meisten Kredite eine wichtige Voraussetzung, um als Verbraucher überhaupt ein Darlehen zu erhalten. Im Laufe der Jahre kann es jedoch dazu kommen, dass eine hinterlegte Sicherheit an Wert verliert. In diesem Fall darf das Kreditinstitut zusätzliche Sicherheiten fordern. Dies gilt auch, wenn eine Finanzierung nachträglich aufgestockt wird, beispielsweise um weitere Modernisierungsmaßnahmen an einer Immobilie vorzunehmen.

Kreditsicherheiten müssen folgende Kriterien erfüllen, um von der Bank anerkannt zu werden:

  • Geringer Wertverlust: Es sollte abzusehen sein, dass die Sicherheit keinen oder nur geringen Wertschwankungen unterliegt.
  • Leicht bewertbar:Das Kreditinstitut muss in der Lage sein, den Wert der Sicherheit leicht zu ermitteln. Dies ist beispielsweise bei Immobilien anhand der regionalen Kaufpreise möglich.
  • Einfacher Verkauf: Die Sicherheit sollte sich bei Zahlungsausfällen einfach auf dem Markt verkaufen lassen.
  • Kein wirtschaftlicher Bezug zum Schuldner:Die Kreditsicherheit darf keinen Einfluss auf die finanzielle Situation des Kreditnehmers haben, beispielsweise indem sie in Verbindung zu seiner beruflichen Tätigkeit steht.

Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Grundsätzlich lässt sich zwischen Real-/Sachsicherheiten und Personensicherheiten unterscheiden:

Personalsicherheiten Real-/Sachsicherheiten
Bei Personalsicherheiten haftet nicht der Kreditnehmer, sondern eine dritte Person für das Darlehen. Die Bank tritt bei Zahlungsschwierigkeiten an die fremde Person heran und pfändet unter Umständen ihr Einkommen. Der Kreditnehmer hinterlegt die Rechte an Dingen, beispielsweise an einer Immobilie, als Sicherheit bei der Bank. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, darf der Kreditgeber die Sachsicherheit verkafen, um die offene Forderung zu decken.
  • Bürgschaften
  • Schuldbeitritt
  • Patronatserklärung
  • Garantien
  • Hypotheken und Grundschuld
  • Pfandrecht
  • Sicherungsübereignung
  • Forderungsabtretung

Bürgschaften

Bei Bürgschaften wird zwischen selbstschuldnerischer und Ausfallbürgschaft unterschieden. Letzteres ist die am häufigsten vorkommende Bürgschaft, da der Bürge erst dann haftet, wenn ein Prozess gegen den Gläubiger als erfolglos eingestuft wurde. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank sofort, ohne vorangegangenen Prozess, auf das Vermögen des Bürgen zugreifen. In beiden Fällen haftet dieser auf dieselbe Weise wie der Kunde: In voller Höhe für den ausstehenden Betrag.

Meist bitten Verbraucher Verwandte mit Wohneigentum um eine Bürgschaft, damit sie Kredite mit hohen Darlehenssummen erhalten. Grundsätzlich kann jedoch jede Person als Bürge infrage kommen, da ein Verwandtschaftsverhältnis keine Voraussetzung darstellt. Eine Bürgschaft unter Familienmitgliedern kommt zum Beispiel vor, wenn Studenten einen Studienkredit aufnehmen möchten. Aufgrund des fehlenden Einkommens übernehmen die Eltern des Studenten eine Bürgschaft.

Schuldbeitritt

Bei einem Schuldbeitritt tritt neben dem haftendenden Kreditnehmer zusätzlich eine dritte Person in das Schuldverhältnis ein. Diese haftet gleichermaßen wie der Darlehensnehmer, weshalb diese Form der Kreditsicherung auch „Schuldmitübernahme“ genannt wird. Banken können ihre Forderungen sowohl von ihrem Kunden, wie auch von der dritten Person verlangen.

Patronatserklärung

Patronatserklärungen kommen häufiger bei Unternehmen als bei Privatpersonen vor. Dabei verpflichtet sich zum Beispiel ein Großkonzern, für ausbleibende Zahlungen ihres Tochterunternehmens aufzukommen. Patronatserklärungen stehen meist im Zusammenhang mit Krediten in Millionenhöhen.

Garantie

Die Garantie ähnelt der Bürgschaft, ist jedoch nicht im BGB geregelt. Dabei versichert der Garantiegeber, beispielsweise ein Mutterkonzern, für die Rückzahlung des Kredits aufzukommen. Kann der Kunde die fälligen Raten nicht mehr aufbringen, haftet der Garantiegeber für die ausstehenden Zahlungen.

Hypotheken und Grundschuld

Hypotheken und Grundschulden beziehen sich auf unbewegliche Sachen wie Wohneigentum. Da sich Immobilien besonders gut bewerten lassen und ihr Wert verhältnismäßig konstant bleibt, sind sie als dingliche Sicherheiten gut für ein Darlehen geeignet. Sie kommen aus diesem Grund vor allem bei langfristigen Finanzierungsvorhaben wie Baukrediten vor.

Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nach, darf das Kreditinstitut die Immobilie oder das Grundstück zwangsversteigern.

Die Hypothek und die Grundschuld unterscheiden sich zudem im Detail voneinander:

  • Hypothek: Eine Hypothek wird über die Dauer der Laufzeit niedriger und nach vollständiger Rückzahlung aus dem Grundbuch gelöscht.
  • Grundschuld: Die Grundschuld hingegen bleibt auch nach der Tilgung im Grundbuch bestehen. Über die gesamte Laufzeit hinweg bleibt die Summe in gleicher Höhe eingetragen. Dies bietet den Vorteil, dass sich die bereits eingetragene Grundschuld auch später noch als Sicherheit für weitere Kredite einsetzen lässt.

Pfandrecht

Das Pfandrecht bezieht sich im Vergleich zu Hypotheken und der Grundschuld auf bewegliche Sachen, wie beispielsweise wertvolle Antiquitäten oder Schmuck. Die wichtigste Voraussetzung, um diese Kreditsicherheit einzusetzen ist, dass sich der Kreditnehmer im Besitz der Sache befinden muss.

Problematisch beim Pfandrecht ist jedoch, dass die Sache an den Gläubiger übergeben werden muss. Erst nach der Übergabe besitzt die Bank einen rechtlichen Anspruch. Dafür müssen sich beide Parteien vor Vertragsabschluss über die finanziellen Werte des Pfandes einigen und die Vertragsinhalte schriftlich darlegen. Da das Pfandrecht häufig zu rechtlichen Problemen führt und es den Vertragsabschluss maßgeblich erschwert, nutzen Kreditinstitute diese Art der Kreditsicherung eher selten.

Sicherungsübereignung

Das Verfahren der Sicherungsübereignung ähnelt dem Pfandrecht und kommt bei Darlehen deutlich häufiger vor. Der Kreditnehmer tritt der Bank das Eigentumsrecht an einer beweglichen Sache ab, allerdings nur als treuhänderische Sicherheit. So bleibt der Kunde im Besitz des Pfandes und kann weiterhin darüber verfügen.

 Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, zieht der Gläubiger die sicherungsübereignete Sache ein und verwertet sie.

Forderungsabtretung

Eine Forderungsabtretung, oder auch Zession genannt, lässt sich auf verschiedene Arten als Kreditsicherheit nutzen. Diese abstrakten Sicherheiten sind nicht von der sichernden Forderung abhängig, weshalb Lohnzahlungen oder Versicherungsleistungen häufig an die Geldinstitute abgetreten werden.

  • Tritt ein Schuldner die monatliche Lohnzahlung als Kreditsicherheit ab, darf der Gläubiger bei Zahlungsrückständen das Geld direkt beim Arbeitgeber einziehen. Diese Form der Kreditsicherheit eignet sich für Personen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
  • Ist der Kreditnehmer im Besitz einer Kapitallebensversicherung, kann er diese als Forderungsabtretung nutzen. Kommt es zu ausstehenden Raten, kann das Kreditinstitut die Schulden aus dem Kapitalbetrag der Versicherung tilgen.

Wie wirken sich Kreditsicherheiten auf das Darlehen aus?

In den meisten Fällen lassen sich größere Finanzierungen, wie für Bauvorhaben oder Fahrzeuge, nicht mit dem regulären Einkommen absichern. Aus diesem Grund verlangen Kreditinstitute selbst bei einem hohen Haushaltseinkommen und einer guten Bonität eine zusätzliche Kreditsicherheit. Die Kunden können nicht selbst entscheiden, inwieweit sie ihr Darlehen mit einer Sicherheit decken, da die Banken den Wert vorgeben. Allerdings besteht die Option, dem Kreditgeber eine mögliche Sicherung anzubieten. Das Institut entscheidet im Endeffekt jedoch selbst, ob diese für das geforderte Darlehen ausreichend ist.

Hinweis

Für Verbraucher gibt es in diesem Zusammenhang eine gute Nachricht: Kreditsicherheiten wirken sich gerade bei hohen Darlehenssummen positiv auf den Zins aus, da sie die Kreditwürdigkeit des Schuldners erhöhen.

Sicherungsübereignung – so läuft die Übertragung der Sicherheit ab

Die Sicherungsübereignung gehört zu den so genannten fiduziarischen (=treuhänderischen) Sicherheiten, bei dem der Schuldner das Nutzungsrecht an der Sache behält, während die Bank als rechtmäßiger Eigentümer fungiert. Sie ist damit nur im mittelbaren Besitz der Sicherheit und gesteht ihrem Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu. Dieser kann in nahezu vollem Umfang die Sache nutzen, auch wenn gegenüber dem Kreditgeber eine Sicherung besteht.

Dies hat den Vorteil, dass er die gestellte Sicherheit sofort nutzen kann und nicht erst die letzte Rate seines Darlehens tilgen muss. Gerade Unternehmen profitieren von dieser Kreditsicherheit, da sie beispielsweise Maschinen finanzieren und gleichzeitig damit arbeiten können. Im privaten Bereich kommt die Sicherungsübereignung beispielsweise beim Autokredit vor:

  • Als treuhänderische Sicherheiten kommen häufig Kfz-Briefe infrage. Finanziert eine Bank ein Auto, nimmt sie den Fahrzeugschein in Gewahrsam, sie ist damit Eigentümer des Autos. Der Kreditnehmer ist trotzdem in Besitz des Autos und darf es nutzen. Oftmals fordern die Kreditgeber für die Finanzierung von ihrem Schuldner den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.
  • Im Kreditvertrag steht, zu welchem Zeitpunkt die Bank den Fahrzeugbrief zurückgeben muss. Meist wird vereinbart, dass nach Einzug der Schlussrate noch eine Frist von 8 Wochen verstreichen muss, bis der Brief ausgehändigt wird. Grund für die lange Wartezeit ist, dass Verbraucher bei SEPA-Lastschriften acht Wochen lang das Recht haben, das Geld zurückzuholen. Ist diese Frist verstrichen, besteht dazu keine Möglichkeit mehr.

Tipp

Wer die acht Wochen Wartezeit bis zur Übergabe des Fahrzeugbriefs verkürzen will, sollte mit der Bank sprechen und vorschlagen, die letzte Rate per Überweisung zu begleichen. Dann fällt diese Wartezeit weg und der Brief kann praktisch sofort nach Geldeingang ausgehändigt werden.

Ablauf einer Sicherungsübereignung im Überblick

  1. Der Verbraucher möchte eine Sache kaufen und stellt bei der Bank einen Finanzierungsantrag.
  2. Der Geldgeber nimmt den Finanzierungsantrag mit einer Kreditsicherung an der Sache an.
  3. Der Kreditgeber ist der rechtmäßige Eigentümer der Sache, der Schuldner wiederum befindet sich in ihrem Besitz und kann sie nutzen.
  4. Der Kreditgeber tilgt die Finanzierungssumme in regelmäßigen Raten.
  5. Sobald der Kredit abbezahlt ist, geht die Sache in das rechtmäßige Eigentum des Kreditnehmers über.

Was passiert bei einer Sicherungsübereignung, wenn der Schuldner nicht für die Tilgung aufkommt?

Bleiben die Raten zur Tilgung des Darlehens aus, darf die Kreditanstalt das Recht aus der Kreditsicherung in Anspruch nehmen. Sie kann die Sache einbeziehen und verkaufen, um der offenen Forderungen des Kreditnehmers nachzukommen. Meist lässt sich mit der gestellten Sicherheit nicht den gesamten Betrag decken, da vor allem Fahrzeuge schnell an Wert verlieren. Allerdings minimiert sich der Verlust der Bank durch den Verkauf der Sicherheit erheblich.

Darlehensnehmer, denen der Einzug ihrer Sache droht, haben verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen:

  • In erster Linie sollten sie ein Gespräch mit dem Kreditinstitut vereinbaren, um die Situation schnellstmöglich zu klären. Unter Umständen können sie die Tilgung für einen bestimmten Zeitraum aussetzen.
  • Auch die Finanzierung durch einen neuen Gläubiger, beziehungsweise die Umschuldung des Kredits wäre eine mögliche Option.

Tipp

Wem die Zahlungsunfähigkeit bei einem auf diese Weise besicherten Darlehen droht, der sollte sich im Zweifelsfall an eine Schuldnerberatung wenden.

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