Steuererklärung mit dem Steuerberater – rechnen sich die Kosten?
Viele kennen sicherlich das Stichdatum: der 31. Juli eines jeden Jahres. Dann ist die Abgabe der persönlichen Steuererklärung für das Vorjahr fällig. Es sei denn, Verbraucher werden durch einen Steuerberater unterstützt. Doch lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters wirklich? Was ist mit den Kosten für die Steuererklärung und wie viel erspart der Steuerberater an möglichen Steuerzahlungen? Der Ratgeber zeigt, wie sich die Kosten für den Steuerberater berechnen, wie Steuerzahler diese senken können und wann sich die Beauftragung lohnt.
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Inhaltsverzeichnis
Was kostet ein Steuerberater im Durchschnitt?
Die Kosten für einen Steuerberater sind natürlich immer von Fall zu Fall und nie in einem Einheitstarif festgelegt. Immerhin geht es um eine individuelle Beratung und entsprechend persönlich zugeschnittene Leistungen. Dennoch legt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) für die Höhe und Angemessenheit der Honorare einen Rahmen fest.
Mit der Verordnung wird ein Korridor vorgegeben, in welchem sich die Honorare für einzelne Leistungen der Steuerberater zwischen minimalen und maximalen Beträgen bewegen müssen. Innerhalb dieser Bandbreite kann der Steuerberater jedoch frei über die Höhe der Gebühren entscheiden. Die jeweiligen Spannen für die einzelne Gebühr werden mit dem sogenannten Zehnten bezeichnet.
Stichwort „Zehnte“: Laut StBVV sind die Honorarspannen mit dem Zehnten festgelegt. Die Verordnung gebraucht den Begriff in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist damit 10 Prozent von einer Gesamtsumme gemeint. Andererseits wird darunter ein Zehntel der Maximalgebühr verstanden.
Für typische Fälle zeigt die folgende Tabelle, was Steuerberater in Zehntel für ihre Tätigkeit berechnen, und zwar von:
Leistung | Kosten des Steuerberaters |
---|---|
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte | 1/10 bis 6/10 |
Erklärung zur Gewerbesteuer | 1/10 bis 6/10 |
Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen |
1/10 bis 8/10 |
Schenkungssteuererklärung | 2/10 bis 10/10 |
Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 des Erbschaftsteuergesetzes |
2/10 bis 10/10 |
Außerdem regelt die Gebührenverordnung, wie hoch der Steuerberater die Maximalgebühren (10/10 oder die „volle Gebühr“) je nach Jahresumsatz oder Jahreseinkommen (sogenannter „Gegenstandswert“) berechnen darf. Diese „Beratungstabelle“ ist im Anhang der Verordnung als Anlage 1, Tabelle A, festgelegt. Hier ein Auszug der Tabelle A:
Gegenstandswert bis … Euro | Volle Gebühr (10/10) |
---|---|
6.000 | 355 |
8.000 | 433 |
10.000 | 510 |
16.000 | 594 Euro |
19.000 Euro | 636 Euro |
22.000 Euro | 678 Euro |
25.000 Euro | 720 Euro |
30.000 Euro | 796 Euro |
40.000 Euro | 947 Euro |
50.000 Euro | 1.098 Euro |
65.000 Euro | 1.179 Euro |
Übrigens: Nach der gleichen Verordnung ist vorgesehen, dass Steuerberater ihren Mandanten auch Zusatzkosten berechnen dürfen. Zu diesen zählen Aufwendungen für Kommunikation (Post, Telefon, Fax etc.), Auslagen bei Abschriften und Kopien, Fahrt- sowie Reisekosten, die Umsatzsteuer und auch Pauschalen.
Beispielrechnung für die Steuerberaterkosten
Aus den Gebührensätzen und Tabellen nehmen wir einmal diesen klassischen Fall an, um zu zeigen, wie sich die möglichen Steuerberaterkosten berechnen lassen:
- Der Gegenstandswert einer Einkommensteuererklärung wird dabei auf 25.000 Euro angesetzt.
- Dann würde die volle Gebühr 720 Euro
- Da die Vorgabe laut StBVV bei Einkommensteuererklärungen ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte zwischen einem und sechs Zehnteln liegt, würden sich die Kosten zwischen 72 und 432 Euro bewegen.
- Oft wird hier eine Mittelgebühr, also 3,5 Zehntel, veranschlagt.
- Somit entstehen Kosten für die Tätigkeit des Steuerberaters in Höhe von 252 Euro zuzüglich Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater senken?
Bevor Steuerzahler sich für die Beauftragung eines Steuerberaters entscheiden, sollten sie folgende Fragen klären:
- Wie weit ist der Weg bis zum Steuerberater?
- Gibt es die regelmäßig benötigte Beratungsleistung (Steuerart, Berechnungen etc.)?
- Hat die Steuerberatung etwa eine entsprechende Spezialisierung oder Erfahrung dafür?
- Gibt es einen persönlichen und gut erreichbaren Ansprechpartner?
- Wie sind die Gebühren und Tarife: Gibt es Pauschal-Angebote?
Ist der passende Steuerberater gefunden, können Steuerzahler noch einiges dafür tun, dass beim Steuerberater Zeit und Aufwand gemindert werden. Das spart wiederum Kosten bei der Erstellung der Steuererklärung. Im besten Fall wirken Steuerzahl so viel wie möglich an der Erstellung mit, indem sie für eine Einkommensteuerklärung mindestens diese Unterlagen komplett zur Verfügung stellen:
- Letzter Steuerbescheid
- Lohnsteuerbescheinigung
- Spendenbescheinigungen
- Belege über Werbungskosten
- Riester- oder Rürup-Bescheinigung
- Steuerbescheinigungen (Banken)
- Nebenkostenabrechnung
- Haftpflichtbeiträge
- Bezahlte Rechnung für Handwerker etc.
Tipp
Das Erstgespräch beim Steuerberater ist nur dann gebührenfrei, wenn es um allgemeine Informationsfragen und Abklärungen geht, jedoch ohne beratende Inhalte. Was aber als gebührenpflichtige Beratung gilt, sollte am besten vorab mit dem Steuerberater geklärt werden.
Wie kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?
Grundsätzlich können Steuerpflichtige alle Steuerberatungskosten und Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, die zur Ermittlung der eigenen Einkünfte entstehen. Das gilt zum Beispiel auch für die Einkommenssteuererklärung eines Angestellten. Er trägt die Ausgaben, die zur Erstellung der Anlage N entstanden sind, dort unter den Werbungskosten ein. Absetzbar sind auch die Aufwendungen eines Steuerberaters beim Ausfüllen folgender Anlagen und Erklärungen:
- Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
- Anlage KAP(Kapitalvermögen)
- Anlage R (Renten)
- Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)
- Anlage G (Gewerbebetrieb)
- Anlage S (selbstständiger Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
So ist es zulässig, hier alle bezahlten Tätigkeiten eines Steuerberaters als Werbungskosten geltend zu machen. Das ist unter anderem die Beratung bei Einnahmen und Werbungskosten (N = nichtselbstständige Arbeit), die Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben sowie das Ausfüllen der betreffenden Anlagen.
Außerdem können diese Kosten zur Berechnung der Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden:
- Fachliteratur:Bücher, Magazine, Zeitschriften und Broschüren zum Steuerrecht
- Computer-Programme und Online-Steuer-Software (Kaufpreis oder Nutzungsgebühren)
- Fahrtenzum Steuerberater oder Finanzamt (Termin oder steuerliches Gespräch)
- Kommunikationskosten(Telefon, Porto, Fax) mit dem Steuerberater
Nicht abzugsfähig sind dagegen die Hilfe und der Aufwand eines Steuerberaters beim Ausfüllen des Mantelbogens einer Steuererklärung oder etwa bei der Anlage „Kind“. Dasselbe gilt für den kompletten Bereich der privaten Lebensführung wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkommenssteuertarife, Kinderbetreuung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Erbschaftssteuer oder etwa Schenkungssteuer.
Lohnt es sich überhaupt, einen Steuerberater zu beauftragen?
Um es vorweg zu nehmen: Ja, die Hilfe eines Steuerberaters kann sich lohnen – im Durchschnitt. So hat das Statistische Bundesamt Mitte 2017 Jahres mitgeteilt, dass von den im Jahr 2013 unbeschränkt Steuerpflichtigen insgesamt 13,2 Millionen Bürger ihre Einkommensteuererklärung abgaben. Von diesen erhielten 11,5 Millionen eine Steuererstattung und bekamen Geld zurück. Der durchschnittliche Betrag lag bei 935 Euro. Fast 60 Prozent hatten eine Rückerstattung zwischen 100 und 1.000 Euro. Es kann sich also lohnen, die eigene Steuererklärung noch einmal von einem Steuerberater unter die Lupe nehmen zu lassen.
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