Was kann steuerlich abgesetzt werden – diese Frage stellen sich Verbraucher bei der Steuererklärung jedes Jahr aufs Neue. Dass manchmal auch gewisse Aspekte von Krediten absetzbar sind, wissen nur wenige. Wir verraten, worauf es ankommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit ein Kredit steuerlich absetzbar ist. Eins sei schon verraten: Für Privatpersonen wird es schwieriger als für Geschäftsleute wie Selbstständige und Freiberufler.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kredit an sich ist nicht steuerlich absetzbar, unter Umständen aber die Zinsen.
- Vor allem für Geschäftspersonen ist dieser Aspekt interessant.
- Die Eintragung der Kreditzinsen erfolgt unter Werbungskosten.
Welche Kreditarten können steuerlich abgesetzt werden?
Kredite an sich können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Bei einigen Kreditformen ist es allerdings möglich, die gezahlte Zinshöhe in der Steuererklärung anzugeben und so von Steuereinsparungen zu profitieren. Vor allem betrifft dies zweckgebundene Auto- und Immobilienkredite, sofern diese gewisse Voraussetzungen erfüllen. In der Regel profitieren Privatpersonen seltener von diesen Einsparungen als Geschäftspersonen, wenn es darum geht, Kreditzinsen vor der Steuer geltend zu machen. Letzteren wird häufiger die Gelegenheit geboten, gezahlte Zinsen steuerlich abzusetzen. Sofern diese die Werbungskosten oder allgemeinen Betriebsausgaben erhöhen, finden sie in der Steuererklärung eine entsprechende Berücksichtigung.
Information: Tilgungen sind nicht steuerlich absetzbar
Die Kredittilgung an sich ist generell nicht von der Steuer absetzbar, da es sich bei dieser während des Erhalts des Kredits um keine versteuerte Einnahme handelt. Somit fallen auch Sonderzahlungen bei der Berücksichtigung durch die Staatskasse weg.
Können Kreditzinsen abgesetzt werden?
Während Verbraucher Kredittilgungen nicht steuerlich absetzen können, so lohnt sich hingegen der Blick auf die anfallenden Kreditzinsen. Diese sind nämlich absetzbar, wenn sie an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Unterschieden wird nach Art der Kredite und dem jeweiligen Verwendungszweck:
- Autokredite: Können Zinsen steuerlich abgesetzt werden, die für einen Autokredit anfallen? Das ist dann möglich, wenn mit dem finanzierten PKW Einnahmen erzielt werden. Vorwiegend betrifft dies Selbstständige im Außendienst, welche das Auto nutzen, um Kundenbesuche zu tätigen. Angestellte, die mit dem finanzierten Fahrzeug ihre Arbeitsstelle aufsuchen, werden von dieser Möglichkeit jedoch ausgeschlossen. Allerdings können die Zinsen eines Kredits für rein betrieblich genutzte Autos steuerlich geltend gemacht werden, indem sie als Betriebsausgaben vermerkt werden.
- Immobilienkredite: Zinsen eines Immobilienkredits abzusetzen ist eine beliebte Möglichkeit zur Senkung der Steuerlast. Das geht aber nur, wenn die erworbene Immobilie ebenfalls zur Erzielung von Einnahmen dient. Das ist einerseits beim Weiterverkauf der per Kredit erworbenen Immobilie und andererseits bei ihrer Vermietung der Fall. Die Kreditzinsen sind dann steuerlich absetzbar, indem sie ebenfalls als Werbungskosten eingestuft werden.
- Modernisierungskredite: Werden vermietete Immobilien modernisiert und wird hierfür ein Kredit aufgenommen, können dessen Zinsen ebenfalls abgesetzt werden. Das Ziel hinter der Modernisierung, die als Kreditzweck fungiert, muss immer die Wertsteigerung der Immobilie und ein dadurch bedingter Anstieg der Miete sein. So dient auch der Modernisierungskredit den Einnahmen.
- Kredite für die Bildung: Wer einen Studienkredit aufnimmt, kann auch hier den reinen Kredit nicht von der Steuer absetzen – die Zinsen aber schon. Je nach Art der Ausbildung werden sie als Sonderausgaben oder ebenfalls als Werbungskosten verbucht. Eine Ausnahme bildet die Kreditaufnahme per BAföG: Dieser Kredit ist ohnehin zinsfrei für den Begünstigten, weshalb hier keine steuerliche Absetzung in Frage kommt.
- Kredite für Selbstständige oder Freiberufler: Selbstständigen und Freiberuflern bietet sich die Freiheit, viele Zinsen steuerlich abzusetzen. Denn: Wenn die Kredite der Finanzierung ihres Unternehmens dienen, fallen sie unter die betrieblichen Ausgaben. Das ist gerade bei Existenzgründern häufig der Fall. Ob ein Darlehen für den Arbeitscomputer oder die Einrichtung des Büros genutzt wird, ist dabei unerheblich. Der Verwendungszweck muss jedoch rein betrieblicher Natur sein, damit die Kreditzinsen steuerlich absetzbar sind.
- Kredite für die Zweitwohnung: Muss für eine Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen bezogen wird, ein Kredit aufgenommen werden, sind die Kreditzinsen steuerlich absetzbar. Das Darlehen kann dabei beispielsweise für die Umzugskosten, die Miete oder eine Renovierung eingesetzt werden. In diesem Fall ist es möglich, Kreditzinsen auch bei einer Eigennutzung abzusetzen.
Generell von der steuerlichen Begünstigung ausgenommen sind Konsumkredite samt Zinsen, die aus rein privaten Zwecken aufgenommen wurden. Darunter fallen etwa Kredite für den Urlaub, den Möbelkauf außerhalb des Betriebs, die Zahlung der Hochzeit oder die Finanzierung des komplett privat genutzten Autos. Als Faustregel gilt, dass Zinsen immer dann steuerlich geltend gemacht werden können, sofern der Kredit dahinter dazu dient, das Einkommen auf lange Sicht zu steigern.
Tipp: Zwei Konten bei gemischter Nutzung
Gerade bei Immobilienkäufen fällt häufig eine gemischte Nutzung an: So wird gern ein Teil der Immobilie vermietet, ein anderer Teil aber selbst genutzt. Hier ist es möglich, auch bei teilweiser Eigennutzung Kreditzinsen abzusetzen. Diese umfassen aber lediglich den Part des Kredits, der für den Erwerb der vermieteten Immobilie genutzt wird. Empfehlenswert sind hier zwei Konten, die einerseits eine Übersicht über den privaten Beitrag und andererseits den gewerblichen Beitrag schafft. So wird zwischen den einzelnen Beiträgen klar differenziert und die steuerliche Absetzung fällt leichter.
Beispielrechnung beim Immobilienkauf mit gemischter Nutzung
Entscheidet sich ein Kreditnehmer für ein Darlehen, mit dem er ein Doppelhaus kauft, könnte der Betrag zum Beispiel 200.000 Euro umfassen. Die Hälfte davon wird auf die Haushälfte angewendet, die anschließend selbst von dem Kreditnehmer bewohnt wird. Von den Kreditzinsen, die auf diese 100.000 Euro anfallen, kann der Kreditnehmer keinen Anteil steuerlich geltend machen.
Für die anderen 100.000 Euro sind aber ebenfalls Zinsen fällig. Da diese zweite Haushälfte vermietet wird und somit der Erhöhung des Einkommens dient, können die darauf bezogenen Zinsen steuerlich geltend gemacht werden. Die Absetzung erfolgt für das jeweilige Jahr. Müssen also etwa 800 Euro Zinsen gezahlt werden, sind 400 Euro in diesem Beispiel steuerlich absetzbar.
Steuererklärung: Darlehenszinsen als Werbungskosten angeben
Die Kreditzinsen, die steuerlich geltend gemacht werden dürfen, sind relativ einfach in der Steuererklärung zu hinterlegen. Mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel bei Bildungskrediten für eine spezielle Ausbildung) fallen sie allesamt unter die Werbungskosten. Dort werden die Darlehenszinsen in der Steuererklärung eingetragen. Gerade bei Geschäftspersonen kann das enorme steuerliche Vergünstigungen mit sich bringen.
Tipp: Weitere Einsparungen möglich
Bei der Immobilienfinanzierung sollten Kreditnehmer darauf achten, dass unter Umständen neben dem Abzug durch Zinsen weitere Einsparungen möglich sind. So können etwa die Nebenkosten beim Hauskauf von der Steuer abgezogen werden, sofern dieses weitervermietet wird und somit ein Einkommen erzielt.
Rechnungen und Nachweise bereithalten
Wichtig für die Akzeptanz seitens des Finanzamtes ist, dass ordentlich geführte Rechnungen und Nachweise mitgeschickt oder zumindest für Rückfragen bereitgehalten werden. Damit kann sichergestellt werden, dass mit Hilfe des Kredites Einnahmen erzielt werden. Da die Regelungen für steuerlich absetzbare Zinsen so eng gefasst und nur in vergleichsweise wenigen Ausnahmen möglich sind, prüft das Finanzamt den entsprechenden Antrag sehr genau. Kreditnehmer sollten also darauf achten, dass im Darlehensvertrag der Zweck und auch der zu zahlende Zinsanteil exakt festgehalten werden. Ein Blick darauf ist für das Finanzamt fast unumgänglich. Weiterhin sollte die gewerbliche Nutzung beziehungsweise die Erzielung des Einkommens durch den aufgenommenen Kredit beleuchtet werden.
Bei Unsicherheit oder Ablehnung: Steuerliche Berater kontaktieren
Wer sich unsicher ist, welche Zinsen steuerlich absetzbar sind, kann sich im Vorfeld an einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater wenden. Der Weg dorthin empfiehlt sich auch dann, wenn die Werbungskosten in Form von Kreditzinsen nicht akzeptiert wurden, obwohl die entsprechenden Nachweise vorhanden sind. Die erfahrenen Berater in steuerlicher Hinsicht wissen vielleicht um weiterführende Möglichkeiten, die doch noch die ersehnte Steuervergünstigung mit sich bringen.
Fazit: Kreditzinsen als Werbungskosten steuerlich absetzen
Wer mit einem aufgenommenen Kredit betriebliche Möbel oder Fahrzeuge anschafft oder durch das Darlehen sein Einkommen steigert, hat gute Chancen, die Kreditzinsen steuerlich abzusetzen. Die Darlehenszinsen müssen in der Steuererklärung vermerkt werden – meist erfolgt dies ganz simpel im Bereich der Werbungskosten. Wer die Steuervergünstigung trotz Nachweisen nicht erhält, hat immer noch die Möglichkeit, einen Lohnsteuerhilfeverein um Unterstützung zu bitten. Auch bei gemischter Nutzung von Immobilien kann so verfahren werden, dass immerhin die Hälfte der Zinsen von der Steuer abzusetzen ist.