Bei der Schufa Holding AG (kurz: SCHUFA) handelt es sich um eine privatwirtschaftliche deutsche Auskunftei, die wirtschaftliche Verbraucherdaten speichert, beispielsweise Informationen und Daten zu vorhandenen Kreditlimits und Krediten. Diese SCHUFA Einträge sollten Verbraucher regelmäßig prüfen, denn ein negativer Eintrag kann zur Ablehnung von Kreditanträgen führen . Sind die Einträge fälschlicherweise negativ, kann eine Löschung beantragt werden. Wir erklären in diesem Ratgeber, wie Verbraucher einen SCHUFA Eintrag löschen lassen können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt verschiedene Fristen für die Löschung von Einträgen bei der SCHUFA.
- Verbraucher können fehlerhafte Einträge kostenlos löschen lassen.
- Nicht alle SCHUFA Einträge werden sofort gelöscht.
Was ist ein SCHUFA Eintrag?
Die SCHUFA sammelt und speichert Daten für Verbraucher. Mithilfe dieser Daten wird die Bonität (Kreditwürdigkeit) einer Person bewertet. Ein Vermerk in der Datenbank der SCHUFA muss nicht zwangsläufig negativ sein. Ein Verbraucher bekommt zum Beispiel auch dann einen SCHUFA Eintrag, wenn er einen Mobilfunkvertrag abschließt oder ein Girokonto eröffnet. Das hat aber zunächst keinerlei Auswirkungen auf den Score, die Informationen werden lediglich gespeichert.
Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag?
Ein Eintrag bei der SCHUFA enthält generell geschäfts- und kreditrelevante Daten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Informationen zur Vertragstreue und zum Zahlungsverhalten einer Person. Unterschieden wird zwischen positiven und negativen Einträgen.
Positive und negative SCHUFA Einträge
Bei positiven Einträgen handelt es sich um Informationen über ein vertragsgemäßes Verhalten einer Person. Das bedeutet, dass diese mit Banken und Unternehmen Geschäfte abschließt und dabei ihre Kreditraten und Rechnungen pünktlich bezahlt. Negative Einträge bei der SCHUFA weisen hingegen auf ein nicht vertragsgemäßes Verhalten hin – etwa wenn ein Verbraucher offene Rechnungen, Kreditraten oder Schulden nicht mehr begleichen kann.
Positive SCHUFA-Einträge | Negative SCHUFA-Einträge |
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– Abschluss eines Mobilfunkvertrages- Eröffnung eines Girokontos- Beantragung einer Kreditkarte- Abschluss eines Leasing-Vertrages- Kauf eines Produkts auf Raten- Eröffnung und vertragsgemäße Rückzahlung eines Kredits | – Unbezahlte, unbestrittene Rechnungen, die rechtskräftig sind- Kündigung eines Kredits durch die Bank, weil die Raten nicht bezahlt wurden- Inkassoverfahren gegen den Verbraucher- Eintrag in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis- Anmeldung der Privatinsolvenz |
Positive Einträge sind lediglich finanz- und personenbezogene Daten, die über eine Person bei der SCHUFA gespeichert werden und zunächst keinen Einfluss auf den Score haben. Erst wenn beispielsweise wegen ausbleibender Ratenzahlung ein Kredit gekündigt oder wegen unbezahlter Rechnungen ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, reduziert sich der Score. Mit der ersten Mahnung von einem Inkassounternehmen hat ein Verbraucher also nicht automatisch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA. Ein geringerer Score steht für ein erhöhtes Ausfallrisiko, sodass es etwa zur Ablehnung von Kreditanträgen kommen kann.
Ein SCHUFA-Eintrag als Drohung?
Inkassounternehmen dürfen Schuldner nicht mit SCHUFA Einträgen unter Druck setzen. Gemäß § 4 Nr. 1 UWG ist die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit in unangemessener Weise eine unlautere Handlung. Verbraucher könnten sich so nicht informationsgeleitet entscheiden, sondern würden aus Angst vor einem Eintrag bei der SCHUFA zahlen.
Welche Einträge können gelöscht werden?
Vielfach können Verbraucher einen SCHUFA Eintrag löschen lassen, etwa wenn dieser fehlerhaft oder die Angelegenheit erledigt ist.
1. Fehlerhafte Einträge
Wenn in der Auskunft Fehler auftreten, sollten diese Einträge möglichst schnell gelöscht werden. Andernfalls können dem Verbraucher Nachteile entstehen, wenn er zum Beispiel einen Leasingvertrag abschließen, eine Wohnung mieten oder einen Kredit beantragen möchte.
- Erledigte Kredite nicht gelöscht: Abgezahlte Kredite werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. Sollte ein erledigter Kredit nach dieser Zeit noch in der Auskunft stehen, sollte sich der Verbraucher an die jeweilige Bank und die SCHUFA wenden, um den Eintrag entfernen zu lassen. Zu viele Bankverbindungen und Kredite können sich nämlich negativ auf den Score auswirken, daher sollten die Einträge regelmäßig geprüft werden
- Bezahlte Forderungen nicht gelöscht: Die dreijährige Frist gilt auch für abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren. Wurde die Forderung eines Gläubigers erfüllt, muss sie nach drei Jahren gelöscht werden.
- Persönliche Daten fehlerhaft: Daten, die unvollständig, veraltet oder falsch sind, muss die SCHUFA sofort ändern bzw. löschen.
- Höhe der Forderungen falsch: Wer bei der Höhe von Forderungen Fehler feststellt, kann mit den entsprechenden Belegen diese SCHUFA Einträge löschen lassen.
2. Negativmerkmale
Aber auch Einträge, die ein Verbraucher aus gerechtfertigten Gründen erhalten hat, können unter Umständen gelöscht werden.
- Schulden: Hat ein Verbraucher bis zu 2000 Euro Schulden, kann er diesen Eintrag bei der SCHUFA löschen lassen. Voraussetzung ist aber, dass er den Betragn innerhalb der folgenden sechs Wochen begleichen kann.. Es darf sich außerdem nicht um Forderungen handeln, denen ein Titel zugrunde liegt, also beispielsweise eine Zwangsvollstreckung..
- Privatinsolvenz: Nachdem die Insolvenz vorbei ist und dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt wurde, werden die alten Einträge über Gläubigerforderungen bei der SCHUFA mit dem Vermerk „Erledigt“ versehen. Der Eintrag über die Insolvenz bleibt noch drei Jahre bestehen.
- Einträge von Inkassounternehmen: Wenn ein Vertragspartner ein Inkassounternehmen beauftragt hat, weil der Kunde seiner Forderung nicht nachgekommen ist, bekommt dieser einen negativen Eintrag. Die SCHUFA muss diesen löschen, sobald die offene Rechnung beglichen wurde.
- Einträge bei Amtsgerichten: Zu einem negativen SCHUFA Eintrag führen auch bestimmte Gerichtsdaten. Dazu zählen die Nichtabgabe der Vermögensauskunft, eidesstattliche Versicherungen oder Haftanordnungen. Auch diese werden taggenau nach drei Jahren gelöscht. Ein Verbraucher kann einen solchen Eintrag aber vorzeitig löschen lassen, indem er die Schulden begleicht und mit einer schriftlichen Bestätigung des Gläubigers die Eintragung im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts löschen lässt. Die SCHUFA erhält eine automatische Mitteilung zur Löschung nach vier Wochen.
Wann kann man einen Eintrag löschen?
Für alle Einträge der SCHUFA gilt grundsätzlich, dass die Speicherung der Einträge befristet ist. So werden zum Beispiel Kreditanfragen nach zwölf Monaten wieder gelöscht. Die SCHUFA löscht üblicherweise sämtliche Einträge ganz automatisch nach Fristablauf. Sollte dies nicht der Fall sein, können Verbraucher, wie zuvor beschrieben, in bestimmten Fällen eine Löschung beantragen.
Anleitung zur SCHUFA Eintrag Löschung
Möchten Verbraucher einen bestimmten SCHUFA Eintrag löschen lassen, empfiehlt sich das folgende Vorgehen:
1. Selbstauskunft anfordern
In einem ersten Schritt ist es ratsam, eine SCHUFA Auskunft anzufordern, um den aktuellen Sachstand einsehen zu können. Gemäß § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist die SCHUFA gesetzlich dazu verpflichtet, ein Mal pro Jahr unentgeltlich eine Aufstellung der Eintragungen zu erstellen. Die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) kann auf der Webseite der SCHUFA online sofort bestellt werden.
2. Fristen und Daten überprüfen
Sobald die Selbstauskunft vorliegt, sollte diese auf mögliche Falscheinträge überprüft werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ältere, bereits gekündigte Konten oder beglichene Forderungen handeln. Die Daten der Verbraucher übermitteln stets Banken und Unternehmen, die SCHUFA prüft jedoch nicht, ob diese tatsächlich aktuell sind. Auch bei dem Namen oder der Anschrift können falsche Daten vorliegen. Deshalb sollten auch diese geprüft werden.
3. SCHUFA Eintrag löschen lassen
Wie können Verbraucher nun den SCHUFA Eintrag löschen lassen? Einen vorgegebenen Antrag zur Löschung von Einträgen bei der SCHUFA gibt es nicht. Unser Musterbrief ist für einfache oder wenig strittige Fälle geeignet. Er muss an den entsprechenden Stellen lediglich um persönliche Angaben ergänzt werden.
SCHUFA Eintrag löschen Musterbrief
Für komplizierte Fälle kann es ratsam sein, sich an den SCHUFA Ombudsmann zu wenden oder sogar einen Anwalt einzuschalten.
Wann werden SCHUFA Einträge ohne Antrag gelöscht?
Wann werden SCHUFA Einträge gelöscht? Für Forderungen beläuft sich die Frist in der Regel auf drei Jahre. Nach diesen 36 Monaten werden Daten – üblicherweise am Jahresende – aus amtsgerichtlichen Schuldnerverzeichnissen entfernt. Somit würde ein Eintrag vom 10. Mai 2019 entsprechend am 31. Dezember 2022 gelöscht.
Fakten zu SCHUFA Einträgen und deren Löschfristen:
- Beträge von weniger als 2.000 Euro werden umgehend entfernt, sofern sie binnen 14 Tagen zurückgezahlt werden.
- Falscheinträge: sofort
- Kreditanträge: zwölf Monate nach Anfrage
- Informationen über Kreditkarten und Girokonten: Bis zur Kündigung des Kontos
- Informationen über Kredite: drei Jahre nach der Rückzahlung
- Kreditkonditionen (nicht für Unternehmen sichtbar): zwölf Monate nach Anfrage
- Schuldnerverzeichnisse: Daten aus diesen Verzeichnissen werden nach drei Jahren entfernt, sind jedoch mit einem amtsgerichtlichen Nachweis auch früher löschbar.
Tipp
Wer sich online bei MeineSCHUFA.de registriert hat und seinen Zugang nicht mehr benötigt, kann eine schriftliche Kündigung bei der SCHUFA Holding AG einreichen und mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit „Meine SCHUFA“ kündigen.
Fazit: Verbraucher können unter gewissen Voraussetzungen einen SCHUFA Eintrag löschen lassen
Verbraucher stellen sich häufig die Frage: Einen SCHUFA Eintrag löschen lassen, geht das denn? Zunächst müssen positive (Positivmerkmale) und negative (Negativmerkmale) Einträge unterschieden werden. Die unterschiedlichen SCHUFA Einträge unterliegen diversen Löschfristen. Die grundsätzliche Frist zur Löschung von Einträgen liegt bei drei Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorzeitige Löschung möglich, zum Beispiel bei fehlerhaften Einträgen oder erledigten Forderungen. SCHUFA Einträge, die zu Recht bestehen, können Verbraucher nur selten vorzeitig löschen lassen.