Was bedeuten Scoring, Kreditwürdigkeit und Co.?
Die SCHUFA ist eine von vielen Auskunfteien, die kreditrelevante Daten über Verbraucher sammeln und auf dieser Basis dessen Bonität bewerten. Mithilfe des Verfahrens möchten der Dienstleister Kreditgeber vor Darlehensausfällen bewahren und Kreditnehmer vor Zahlungsschwierigkeiten schützen. Im Folgenden erfahren Verbraucher, welche Informationen die größte Auskunftei sammelt, was das Scoring bedeutet und wie eine Selbstauskunft angefordert wird.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zusammengefasst
- Das Ziel der SCHUFA ist es, Kreditgeber vor Zahlungsausfällen zu schützen und das Risiko der Verschuldung eines Kreditnehmers zu mindern
- Anhand eines mathematischen Scores werden Aussagen über die Zahlungszuverlässigkeit einer Person getroffen
- Das Unternehmen speichert kreditrelevante wie auch persönliche Daten der Bürger
- Ein negativer SCHUFA-Eintrag wird nach Ablauf der festgelegten Frist aus dem Datenbestand gelöscht
- Deutsche Staatsbürger haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu erhalten
Über die SCHUFA
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das bereits 1927 gegründet wurde. Das Kreditbüro ist nicht die einzige Auskunftei auf dem deutschen Markt, allerdings besitzt die SCHUFA den größten Datenbestand, weshalb das Unternehmen die sichersten Aussagen treffen kann. Rund 728 Millionen Daten verwaltet die Auskunft in ihrem System.
Etwa 8.000 Unternehmer verschiedenster Branchen nutzen die Dienstleistung der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, um herauszufinden, wie zuverlässig potenzielle Lieferanten, Kreditnehmer und auch Vertragspartner sind. Nicht nur Banken, sondern auch Vermieter und Dienstleister können auf die Daten zugreifen. Zum Beispiel stellen auch viele Mobilfunkanbieter oder Versandhändler eine Anfrage an das Kreditbüro, um Informationen über die Zahlungsmoral ihres zukünftigen Kunden zu erhalten.
Wofür ist die SCHUFA da?
Die SCHUFA verfolgt mit ihrer Dienstleistung zwei Ziele:
- Kreditgeber und Händler sollen vor Zahlungsausfällen geschützt werden, indem der potenzielle Kreditnehmer im Voraus geprüft wird.
- Verbraucher sollen vor Zahlungsschwierigkeiten bewahrt werden, indem eine Überschuldung verhindert wird
Einen besonders hohen Stellenwert hat die Auskunftei bei Kreditgebern. Die SCHUFA-Abfrage gehört meist zum Standardprozedere, wenn Privatpersonen ein Darlehen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Finanzierung einer Immobilie, eines Neuwagens oder nur um einen kleinen Ratenkredit zum Ausgleich des Dispos handelt. Zahlreiche Kreditgeber vertrauen auf die Aussagen, die sie von der SCHUFA erhalten. Denn der Dienstleister wertet die vorhandenen Daten aus und erstellt auf mathematischer Basis ein Scoring, also eine sogenannte Bewertung. Der Score gibt einen guten Aufschluss über die Zahlungsmoral und die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers.
Tipp: Relevanz der SCHUFA für Kreditnehmer
Wie wichtig diese Auswertung für Kreditnehmer ist, zeigt sich spätestens beim Beantragen einer Finanzierung. Antragsteller mit einem guten Score erhalten leichter ein Darlehen und profitieren in der Regel von besseren Konditionen. Wohingegen für Personen mit einem schlechten SCHUFA-Score eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Ablehnung des Kreditantrages besteht oder sie mit ungünstigeren Konditionen rechnen müssen. Das Risiko der schlechten Zahlungsmoral des Antragstellers gleichen die Banken mit höheren Zinsen oder niedrigeren Darlehenssummen aus.
Welche Informationen enthält die SCHUFA?
Die SCHUFA speichert positive wie auch negative Merkmale. Negativ-Informationen geben der Bank Hinweise darauf, dass der Antragsteller Vertragspflichten nicht nachgekommen ist. Er hat also in der Regel Zahlungsaufforderungen nicht erfüllt.
Die positiven Merkmale geben Aufschluss über die finanzielle Zuverlässigkeit des Kunden. Diese Datensätze unterteilen sich in personenbezogene und kreditrelevante Informationen:
Personenbezogene Daten | Kreditrelevante Daten |
---|---|
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Wichtig: Die Auskunftei hat keine Kenntnisse über den Beruf, den Familienstand, das Einkommen, Kontostände oder über Geldanlagen.
Informationen über bestehende Darlehen
Die SCHUFA speichert Daten zu laufenden Krediten der Verbraucher, die sie von den kooperierenden Unternehmen erhält. Dabei erfasst das Kreditbüro den Darlehensbetrag, die Laufzeit sowie den Beginn der Ratenzahlung. Auch sind vorzeitige Kündigungen durch den Kreditnehmer vermerkt. Viele Banken melden der SCHUFA nicht nur die bestehenden Darlehen, sondern auch gestellte Kreditanträge, selbst wenn diese abgelehnt wurden. Dies gilt auch für Kreditkarten.
Damit die Bank die kreditrelevanten Informationen weitergeben darf, muss der Kunde die sogenannte SCHUFA-Klausel unterzeichnen. Diese ist in der Regel ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und findet sich auf Kredit-, Kontoeröffnungs- und Mobilfunkverträgen. Der Kunde ermächtigt den Vertragspartner mit seiner Zustimmung dazu, Daten zum Vertrag und dessen Erfüllung weiterzugeben. Das Kreditbüro erhält so ihre Informationen über die ordnungsgemäße Zahlung (Positivmerkmale), wie auch über nicht erfüllte Zahlungspflichten (Negativmerkmale).
Wann bekommt man einen SCHUFA-Eintrag?
Wer von einem Eintrag in das SCHUFA-Verzeichnis spricht, bezieht sich dabei meist auf die Negativmerkmale. Dabei vermerkt das Kreditbüro auch positive Einträge, die den Verbraucher als zuverlässig und kreditwürdig ausweisen. Positive SCHUFA-Einträge sind beispielsweise:
- Vollständig abbezahlte Darlehen oder Ratenkäufe ohne Tilgungsrückstände
- Zuverlässige Bezahlung von laufenden Raten
- Sorgfältig bezahlte Rechnungen bei Kauf auf Rechnung
Von negativen SCHUFA-Einträgen ist die Rede, wenn der Verbraucher seinen vertraglich geregelten Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist. Bevor er einen negativen Eintrag erhält, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Es sind zwei schriftliche Mahnungen vorangegangen, denen der Schuldner nicht widersprochen hat
- Die Mahnung wurde in einem Abstand von vier Wochen ausgestellt
- Der Eintrag in das Verzeichnis wurde in den Mahnbescheiden angekündigt, jedoch nicht als Druckmittel verwendet
- Der Schuldner ist der offenen Forderung trotz Mahnbescheiden nicht nachgekommen
Wer also versehentlich versäumt hat, eine Rechnung zu begleichen, muss nicht sofort mit Konsequenzen rechnen. Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann das Unternehmen die Vertragsverletzung an das Kreditbüro weitergeben, woraufhin der betroffenen Person ein negativer SCHUFA-Eintrag vermerkt wird. Beispiele dafür sind von der Bank gekündigte Kredite, Zahlungsausfälle- beziehungsweise Zahlungsrückstände sowie Einträge aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.
Zusammenfassung: Positive SCHUFA-Einträge verbessern den SCHUFA-Score, der Verbraucher erhält leichter ein Darlehen und kann Vertragsabschlüsse tätigen. Ein schlechter Score führt auf negative Einträge und viele Zahlungsverpflichtungen zurück, wodurch die Aufnahme von Darlehen und der Abschluss von Verträgen erschwert ist.
Finanzierung ohne SCHUFA – ist das möglich?
Verbraucher mit einer schlechten Bonität erhalten nur erschwert bis gar nicht eine Finanzierung. Die Ablehnung durch eine Bank führt dazu, dass potenzielle Kreditnehmer auf der Suche nach einer Finanzierung ohne SCHUFA sind. Grundsätzlich ist dies möglich und es gibt Online-Kredite ohne Berücksichtigung der Auskunft. Auch wird bei Krediten von Privatpersonen häufig auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit verzichtet.
Allerdings sind diese Angebote meist mit erheblich schlechteren Konditionen behaftet und die Kunden müssen für hohe Zinsen aufkommen, mit denen die Kreditgeber dem erhöhten Risiko entgegenwirken.
Wie kann ich meine SCHUFA-Auskunft verbessern?
Wer seinen SCHUFA-Score verbessern möchte, sollte sich zuerst darüber bewusst sein, was seine Bewertung bedeutet. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass die Bonität niemals bei 100 Prozent liegen kann, selbst wenn eine Person nie in Zahlungsverzug geraten ist und keine Finanzierungen bestehen.
Dies liegt daran, dass ein Score von 100 Prozent besagen würde, dass ein Zahlungsausfall gänzlich ausgeschlossen ist. Doch prinzipiell können auch sehr zuverlässige Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten, beispielsweise bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Die Bedeutung des SCHUFA-Scores
Scorewert | Ausfallrisiko |
---|---|
> 97,5 Prozent | Sehr gering |
95 – 97,5 Prozent | Gering bis überschaubar |
90 – 95 Prozent | Zufriedenstellen bis leicht erhöht |
80 – 90 Prozent | Deutlich erhöht bis hoch |
50 – 80 Prozent | Sehr hoch |
< 50 Prozent | Sehr kritisch |
Grundsätzlich muss ein Verbraucher mit einem SCHUFA-Score von 97,5 Prozent keine Verbesserungen vornehmen. Dieser Wert besagt, dass das Ausfallrisiko sehr gering ist. Es sollte also in Bezug auf die Kreditwürdigkeit keine Schwierigkeiten geben, ein Darlehen zu erhalten.
Liegt der Wert unter 97,5 Prozent, muss dies nicht automatisch bedeuten, dass einer Vertragspflicht nicht nachgekommen wurde. Oftmals haben betroffene Personen mit einem Score zwischen 95 und 97,5 Prozent verschiedene Konten oder diese kürzlich erst gewechselt, bereits ein kleineres Darlehen am Laufen oder kaufen häufiger auf Rechnung. In diesem Fall können die Betroffenen einige Maßnahmen ergreifen, um ihre Bewertung zu verbessern:
- Kauf auf Rechnung vermeiden
- Kein weiteres Girokonto eröffnen oder dieses wechseln
- Laufende Darlehen zuverlässig abbezahlen
- Mahnungen umgehend begleichen oder schriftlich Widerspruch einlegen
Tipp: Verbraucher sollten beim Vergleichen von Krediten darauf achten, einen unverbindlichen Angebotsvergleich durchzuführen. Damit erkundigen sie sich lediglich nach den vorhandenen Konditionen. Handelt es sich um einen konkreten Kreditantrag, teilt die Bank dies dem Kreditbüro mit, was Auswirkungen auf das Scoring hat.
Schlechter Score durch negative Einträge
Wenn aufgrund von Zahlungsausfällen ein Eintrag in das Verzeichnis zur Herabsetzung des Scorings führte, kann die betroffene Person nur abwarten. Der Verbraucher sollte insbesondere darauf achten, Forderungen schnellstmöglich zu begleichen, bestehende Konten nicht zu überziehen und keine Kreditanfragen zu stellen.
Wie lange der Dienstleister die Daten speichert und unter welche Voraussetzungen sie gelöscht werden, ist per Gesetz unter § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt:
Eintrag | Frist | Voraussetzung |
---|---|---|
Anfragen von Banken und Händlern | Ein Jahr ab Anfrage | |
Finanzierungen | Drei Jahre nach Rückzahlung | Vollständige Rückzahlung der Darlehenssumme |
Nicht vertragsgemäß erfüllte Verpflichtungen | Drei Jahre | Berechtigte Forderungen sind beglichen |
Girokonten und Kreditkarten | Nach Kontoauflösung | |
Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen | Drei Jahre, vorzeitige Löschung möglich | Vorzeitig, wenn der SCHUFA die Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird |
Konten im Versandhandel | Drei Jahre ab Mitteilung durch den Händler | |
Privatinsolvenz | Drei Jahre nach Beendigung des Verfahrens oder der Restschuldbefreiung | Genehmigtes Insolvenzverfahren oder zugesagte Restschuldbefreiung |
Hinweis: Auch wenn die Auskunftei verpflichtet ist, Einträge nach Ablauf der Frist zu löschen, kann es vorkommen, dass alte Informationen im Datenbestand verbleiben. Verbraucher sollten aus diesem Grund regelmäßig eine Selbstauskunft einholen, um die bestehenden SCHUFA-Daten zu prüfen und um unter Umständen eine ordnungsgemäße Löschung zu beantragen.
So können Kreditnehmer eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einholen
34 des Bundesdatenschutzgesetzes legt fest, dass deutsche Staatsbürger das Recht haben, die von ihnen gespeicherten Daten der Auskunfteien einzusehen. Laut Gesetzgeber sogar einmal im Jahr kostenlos. Dafür bieten die Kreditbüros auf ihren Internetauftritten die entsprechenden Antragsformulare an. Doch ausgerechnet der größte Anbieter erschwert dieses Vorgehen und verweist bevorzugt auf kostenpflichtige Anträge wie den SCHUFA-BonitätsCheck. Aus diesem Grund erfahren Privatpersonen nachfolgend, wie sie Schritt für Schritt eine kostenlose SCHUFA-Auskunft einholen:
Schritt 1: Formular „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ ausdrucken
Auf der Webseite www.meineschufa.de findet sich eine Vielzahl kostenpflichtiger Formulare. Um die per Gesetz kostenlose Bonitätsauskunft zu erhalten, ist an das Ende der Startseite zu scrollen und das Dokument „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ aufrufen. Nachfolgend schlägt das Kreditbüro weitere Premium-Versionen vor, ehe der kostenlose Vordruck erscheint. Dieses PDF ist auszudrucken.
Schritt 2: Formular ausfüllen
Die Antragsteller müssen nur die erste Seite des Formulars ausfüllen, sonstige Angabe sind für die Auskunft nicht relevant. Es ist wichtig, die Felder „Bestellung Datenübersicht nach § 34 BDSG“ sowie „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ zu bestätigen, um Aussagen über die eigene Bonität zu erhalten. Die alternative Bestellung sollte unausgefüllt sein, da diese nicht kostenlos ist.
Schritt 3: Kopie des Personalausweises
Um die SCHUFA-Auskunft zu erhalten, muss der Antragsteller eine Kopie seines Personalausweises oder des Reisepasses beilegen. Es ist ratsam, sowohl Vorder- wie auch Rückseite zu kopieren.
Schritt 4: Den Antrag versenden
Die kostenlose Bonitätsauskunft lässt sich nur per Post, nicht per Fax oder E-Mail einreichen. Der Antragsteller muss daher das Dokument ausreichend frankieren und an folgende Adresse senden:
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum
Schritt 5: Die Datenauskunft
Die SCHUFA hat nun sechs Wochen Zeit, dem Antragsteller seine Auskunft zuzusenden. Sie muss ihm die Informationen zukommen lassen, welche Daten gespeichert sind und woher sie diese bezogen hat.
Hinweis: Durch die neue DSGVO ist es unter Umständen möglich, künftig eine kostenfreie, elektronische Auskunft zu erhalten – und das mehr als einmal pro Jahr. Bisher gibt es allerdings noch keine Urteile. Die SCHUFA hat jedoch schon den Zusatz „einmal jährlich“ von ihrer Website streichen lassen.