Im Zuge des SEPA-Abkommens vereinheitlichte der Europäische Zahlungsraum den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Deutschland etablierte daraufhin ab 2014 das SEPA-Lastschriftverfahren. Die Umstellung zieht Veränderungen im Vergleich zu der bis dahin gültigen Einzugsermächtigung und dem Abbuchungsverfahren nach sich. Verbraucher begleichen per SEPA-Basislastschrift ihre Rechnungen bequem und sicher – und jetzt auch über deutsche Grenzen hinweg.
Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze
- Das SEPA-Lastschriftmandat ermöglicht bargeldlose Abbuchungen.
- Zahlungen werden ausschließlich in Euro-Währung ausgeführt.
- Das Widerspruchsrecht gegen Lastschriften bietet Verbrauchern eine hohe Sicherheit.
SEPA-Lastschriftmandat – was ist das?
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt es ein Verbraucher dem Begünstigten, Forderungen bargeldlos von seinem Konto einzuziehen. Gleichzeitig autorisiert er sein Kreditinstitut, SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat gilt für einmalige oder regelmäßige Zahlungen. Die abzubuchenden Beträge können, wie beispielsweise bei der Telefonrechnung, variieren.
Die Bedeutung des Begriffs SEPA
Der Begriff „SEPA“ ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet den Europäischen Zahlungsraum. Ihm gehören die 28 Staaten der Europäischen Union (EU) sowie die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Norwegen und Island an. Diese Länder unterscheiden nicht mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des SEPA-Abkommens.
Voraussetzungen für die Nutzung von SEPA
Privatpersonen können SEPA-Lastschriftmandate über deutsche Grenzen hinweg erteilen. Ohne ein vorliegendes Mandat gilt ein Lastschrifteinzug als unautorisiert. In Deutschland wird die Erlaubnis zur Abbuchung per Lastschrift in Schriftform erteilt. Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Insofern eignet sich die SEPA-Lastschrift gut für das Onlineshopping. Mit Eingabe der Kontodaten in ein Online-Formular gilt das Mandat als erteilt.
Angaben im SEPA-Lastschriftmandat
Im SEPA-Lastschriftmandat gibt der Zahlungspflichtige seine IBAN („International Bank Account Number“) an. Sofern die Zahlung den Europäischen Wirtschaftsraum überschreitet, trägt er zusätzlich die BIC („Bank Identifier Code“) in das SEPA-Lastschrift-Formular ein. Der Zahlungsempfänger teilt jedem Gläubiger eine Identifikationsnummer zu.
Bis 2016 galt eine Übergangsfrist, in der Verbraucher mit Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl ihre Rechnungen beglichen. Mittlerweile wurden alle ehemaligen Einzugsermächtigungen und Abbuchungsverfahren auf das SEPA-System umgestellt.
Hinweis: Zahlungen per SEPA-Lastschrift erfolgen ausschließlich in Euro-Währung. Länder mit einer Fremdwährung rechnen SEPA-Lastschriften in Euro um.
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Welches Fälligkeitsdatum und welche Fristen sind einzuhalten?
Bei der SEPA-Basislastschrift vergehen drei Bankgeschäftstage bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist also keine Sofortzahlungsart. Damit entspricht es dem ehemals in Deutschland gültigen Einzugsverfahren.
Einreichungstermine beachten
Bei erstmaliger Fälligkeit einer SEPA-Basislastschrift reicht der Begünstigte den Einzug spätestens fünf Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin ein. Für wiederkehrende Einzüge reicht es aus, sie zwei Werktage vor Fälligkeit zu übermitteln.
Rückholung einer SEPA-Basislastschrift durch das Kreditinstitut
Bei der SEPA-Basislastschrift darf das belastete Kreditinstitut noch bis zu fünf Werktage nach dem Einzug die Zahlung zurückholen. Gründe für eine Rückbuchung sind zum Beispiel ein geschlossenes Kundenkonto oder wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.
Widerrufsrecht des Verbrauchers
Privatpersonen dürfen ihre erteilten SEPA-Lastschriftmandate widerrufen. Da das Mandat eine doppelte Erklärung ist, spricht der Kontoinhaber den Widerruf entweder gegenüber seinem Kreditinstitut oder dem Begünstigten aus. Nach einem erfolgten Widerruf gelten zukünftige Abbuchungen des Zahlungsempfängers als nicht mehr autorisiert. Kreditinstitute berücksichtigen die Widerrufe ihrer Kunden ab dem nächsten Werktag nach Zugang der Erklärung.
Widerspruchsrecht bei der SEPA-Basislastschrift
Bei fehlerhaften Abbuchungen oder Kontobelastungen ohne vorliegendes SEPA-Lastschriftmandat fehlt rechtlich gesehen die vertragliche Grundlage, die einen Dritten zum Forderungseinzug berechtigt. In diesen Fällen haben Verbraucher ein Widerspruchsrecht.
Binnen acht Wochen kann ein Privatkunde einem gebuchten SEPA-Lastschrifteinzug widersprechen und das Geld zurückbuchen lassen. Eine länger Widerspruchsfrist von 13 Monaten gilt für unautorisierte Abbuchungen ohne erteiltes SEPA-Lastschriftmandat.
Folgen des Widerspruchs
Das belastete Kreditinstitut prüft in der Regel nicht, ob ein Widerspruch des Kunden berechtigt ist. Die Gutschrift des Betrages erfolgt unmittelbar auf dem Kundenkonto. Mit der Rücklastschrift belastet die Bank den Zahlungsempfänger mit einer Bearbeitungsgebühr. Es ist unerheblich, ob sie auf Kundenwunsch gehandelt oder die SEPA-Lastschrift aus anderem Grund nicht ausgeführt hat.
Widerspricht der Kunde einer SEPA-Basislastschrift ohne triftigen Grund, gilt dies als sittenwidrig. Im Zweifelsfall klären Verbraucher und Gläubiger untereinander, ob der SEPA-Lastschrifteinzug berechtigt war. Sind sich beide Parteien uneinig, folgt schlimmstenfalls ein Gerichtsverfahren. Der Unterliegende zahlt neben den Gerichtskosten die angefallenen Bankgebühren und eventuell Schadensersatz.
Die SEPA-Firmenlastschrift
Geschäftskunden können ebenfalls SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Sie müssen ihr Kreditinstitut darüber informieren, dass sie einem Dritten erlauben, Forderungen per SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen. Hierzu genügt es, der Bank eine Kopie des SEPA-Lastschriftmandats zu übermitteln.
Fälligkeiten bei der SEPA-Firmenlastschrift
Der Zahlungsempfänger übermittelt bei der erstmaligen Belastung eines Firmenkunden den Einzug zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen genügt es, folgende Einzüge einen Werktag vor Fälligkeit einzureichen. Binnen eines Bankgeschäftstages erfolgt die Gutschrift des Betrages auf dem Empfängerkonto. Das belastete Kreditinstitut prüft dabei, ob die Abbuchung rechtmäßig erfolgt. Der Zahlungsempfänger hat in dieser Zeit die Möglichkeit, Korrekturen am Lastschrifteinzug vornehmen.
Kein Widerspruchsrecht bei der SEPA-Firmenlastschrift
Da Geschäftskunden nicht als Verbraucher gelten, unterliegen sie anderen gesetzlichen Bestimmungen im SEPA-Zahlungsverkehr. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat können sie bis einen Werktag vor Fälligkeit gegenüber der Bank widerrufen. Außerdem senden sie den Widerruf an den Begünstigten.
Ein Firmenkunde hat das Recht, einzelne SEPA-Lastschrifteinzüge bis einen Tag vor der Abbuchung zurückweisen. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat gilt weiterhin für zukünftige Zahlungen. Einmalig belastete Beträge schreibt das Kreditinstitut dem Firmenkonto nicht wieder gut.
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Was ist eine SEPA-Überweisung?
Zeitgleich zur SEPA-Lastschrift führte Deutschland die SEPA-Überweisung ein. Hierbei begleicht der Zahlungspflichtige seine Rechnungen aktiv. Er trägt unter dem Namen des Begünstigten dessen IBAN im SEPA-Überweisungsformular ein. Bei Zahlungen über die Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraums hinweg gibt er die BIC an. Die Angaben des Überweisungsbetrages sowie des Zahlungspflichtigen und dessen IBAN sind obligatorisch.
Optional ist es möglich, einen Verwendungszweck mit bis zu 140 Zeichen einzutragen. Im elektronischen Zahlungsverkehr erfolgt die Gutschrift innerhalb eines Bankarbeitstages. Nutzt der Zahlungspflichtige den SEPA-Überweisungsbeleg, erfolgt die Gutschrift auf dem Empfängerkonto binnen zwei Werktagen.
Unterschied zwischen SEPA-Überweisung und SEPA-Basislastschrift
SEPA-Basislastschrift und SEPA-Überweisung unterscheiden sich vor allem in der Rückholbarkeit der Zahlungsbeträge. Da der Verbraucher die SEPA-Überweisung selbst veranlasst, kann die Bank eine gebuchte Zahlung nicht wieder gutschreiben. Stellt der Kunde im Nachhinein fest, dass die Überweisung fehlerhaft war, wendet er sich direkt an den Zahlungsempfänger und bittet darum, den Betrag zu erstatten. In diesem Fall wird die Bank die üblichen Überweisungsgebühren belasten und keine erhöhte Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
SEPA bietet Sicherheit auf beiden Seiten
Das SEPA-Lastschriftmandat bietet dem Zahlungsempfänger eine gute finanzielle Planungssicherheit. Er selbst bestimmt das Datum für den Zahlungseingang. Für Verbraucher liegt der Vorteil der SEPA-Basislastschrift in der Bequemlichkeit der Mandatserteilung. Sie müssen nicht an wiederkehrende Zahlungstermine denken und können Online-Einkäufe bezahlen, ohne Kreditkarten oder andere Zahlungssysteme zu nutzen.
Ein Nachteil: Wenn eine SEPA-Basislastschrift nicht ausgeführt oder widerrufen wird, belastet das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen den Begünstigten mit einer Bearbeitungsgebühr. Im Zweifelsfall lässt sich der Gläubiger diese Gebühr von dem Zahlungspflichtigen erstatten.